
Kinder und Eltern - ein Thema mit vielen Facetten, immer wieder spannend. Und ein Thema, womit ich mich einfach gern beschäftige, privat wie beruflich. Bei allem Spaß müssen jedoch auch hier Vereinbarungen getroffen werden, um Probleme im Vorfeld zu vermeiden.
Deshalb bitte ich Sie, die AGBs zu berücksichtigen.

Für sämtliche Leistungen der taunus4family (Eva Tiedke-Trimborn), Stresemannstr. 1h, 61462 Königstein (nachstehend "taunus4family" genannt) gelten ausschließlich die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs" genannt). Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
a) Die taunus4family-Website ist eine Plattform, auf der unter anderem Angebote für Eltern und Kinder im Taunus sowie themenbezogene Anzeigen veröffentlicht werden können. Taunus4family selbst wird nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern der Plattform eventuell geschlossenen oder zu schließenden Verträge. Der Abschluss und die Ausgestaltung solcher Verträge sind ausschließlich Angelegenheiten der Nutzer. Auch die Erfüllung eventuell über die taunus4family-Website angebahnter Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern.
b) Die Plattform taunus4family unterscheidet zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen Anzeigen bzw. Einträgen. Kostenlose Anzeigen bzw. Einträge sind z.B. Angebote von Vereinen, gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen sowie von Privatpersonen. Kostenpflichtig sind Einträge bzw. Anzeigen dann, wenn sie einen rein gewerblichen Hintergrund besitzen.
c) Auf der Internetplattform taunus4family können Werbeanzeigen geschaltet werden, z.B. Banner, Textlink oder Skyscraper. "Werbeauftrag" im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Einträge in Informations- und Kommunikationsdiensten, in diesem Fall dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Vertragspartner eines Werbeauftrages in taunus4family sind als Auftraggeber taunus4family (Eva Tiedke-Trimborn) und der Auftraggeber.
d) Eine kostenpflichtige Anzeige bzw. ein kostenpflichtiger Eintrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
Kostenpflichtige Anzeigen oder Einträge, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegend die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Taunus4family ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
d) Die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und taunus4family beginnt mit dem Vertragsabschluß oder zum vereinbarten Zeitpunkt (bspw. der vereinbarten Online-Schaltung einer Anzeige bzw. eines Eintrages), wenn dieser Zeitpunkt nach dem Vertragsabschluß liegt. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien verlängert sich stillschweigend um den zunächst vorgesehenen, vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel an taunus4family rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern.
b) Die Pflicht von taunus4family zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
c) Kosten von taunus4family für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretene Änderungen des Werbemittels bzw. des Eintrages hat der Auftraggeber zu tragen, sofern nicht individuell vereinbart.
a) Der Auftraggeber ist für die von ihm in die Internet-Seiten von taunus4family eingestellten Inhalte einschließlich der von ihm platzierten Anzeigen im rechtlichen Sinne verantwortlich. Er verpflichtet sich, nur solche Inhalte in die Internet-Seiten von taunus4family einzustellen, die nicht gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheberrechte oder Markenrechte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, taunus4family von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf vom Auftraggeber eingestellte Inhalte zurückzuführen sind.
b) Taunus4family ist nicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber eingestellten oder beauftragten Inhalte verpflichtet. Unbeschadet dessen ist taunus4family berechtigt, Anzeigen bzw. Einträge oder sonstige Inhalte, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. deren Veröffentlichung für taunus4family wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren bzw. nicht mehr online verfügbar zu halten. Ein Erstattungsanspruch des Nutzers wird hierdurch nicht begründet.
c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Aufgabe von Anzeigen bzw. Einträgen die von ihm beworbenen Waren oder Dienstleistungen vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt taunus4family im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird taunus4family von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, taunus4family nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt taunus4family sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Taunus4family gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung herzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt nach Wahl von taunus4family entweder die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls, oder die Werbung wird für einen dem Zeitraum des Ausfalls entsprechende Zeit länger als gebucht geschaltet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
b) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Auftrag.
c) Sind etwaige Mängel bei den zur Verfügung gestellten Werbemitteln nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
d) Wenn der Mangel durch vom Auftraggeber eingereichte mangelhafte Vorlagen verursacht wurde, besteht kein Anspruch aus Gewährleistung.
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen, die taunus4family nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern, Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von taunus4family bestehen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen taunus4family aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von taunus4family. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. In den letzten beiden Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von taunus4family bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von taunus4family zu halten.
a) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Taunus4family kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
b) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen taunus4family, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
a) Verträge zwischen taunus4family und dem Auftraggeber können zum Ablauf des im Vertrag genannten Zeitraums bzw. zum Ablauf des stillschweigend verlängerten Zeitraums mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
b) Taunus4family kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Web-Angebot eingestellt oder wesentlich zu verändert wird. Daraus erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche. Bereits geleistete Entgelte werden für den entsprechenden Zeitraum zurückgewährt.
c) Der Nutzer hat das Recht, jederzeit von taunus4family das Herausnehmen seiner Inhalte aus den Internet-Seiten von taunus4family zu verlangen. Taunus4family wird diesem Verlangen unverzüglich nachkommen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist für das Herausnehmen ein Zeitraum von bis zu 24 Stunden erforderlich. Bereits geleistete Entgelte seitens des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
a) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen das am Firmensitz von taunus4family sachlich zuständige Gericht. Soweit Ansprüche von taunus4family nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
b) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand das am Firmensitz von taunus4family sachlich zuständige Gericht vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
taunus4family ist das Familienportal aus dem Taunus - Main-Taunus-Kreis - Hochtaunus - Rhein-Main-Gebiet - Hessen | Sie finden bei taunus4family wertvolle Informationen und Ratgeber zu den Themen Eltern - Kinder - Baby - Familie - Ernährung - Beratung - Freizeit - Unterhaltung - Familienprogramm - Veranstaltungen - Ausflug - Erziehung - Gesundheit - Kinderrezepte - Aktivitäten - Kinderbetreuung | © 2008 taunus4family - Eva Tiedke-Trimborn | Webdesign www.Thoxan.com