Kinder ruinieren jeden Körper. Sie machen die Karriere zunichte und torpedieren das Sexleben ihrer Eltern. Sie sabbern auf das teure Kleid. Nachts schreien sie, anstatt zu schlafen, und im Winter sind sie ständig erkältet. Zudem kosten sie so viel wie ein Einfamilienhaus.
Die von jungen CDU-Abgeordneten geforderte Abgabe für Kinderlose sorgt zur Zeit für politischen Zündstoff. Unionsabgeordnete um den sächsischen Parlamentarier Marco Wanderwitz hatten gefordert, Kinderlose ab 25 Jahre prozentual nach ihrem Einkommen zu belasten. Die Abgabe sollte nach Anzahl der Kinder gestaffelt werden. Kinderlose sollen voll zahlen, Eltern mit einem Kind die Hälfte, Eltern mit mehreren Kindern nichts.
Oberflächlich betrachtet kann man mit dieser Idee der Sonderabgabe durchaus sympathisieren, weil es ja irgendwie sozial klingt und nach Gerechtigkeit riecht. Doch das diese Sonderabgabe aus verschiedenen Gründen nicht das Mittel der Wahl ist, zeichnet sich ab.
Einige Parlamentarier bezeichneten das Modell als Strafzahlung und unakzeptable Einmischung des Staates in das Leben der Menschen, die keine Kinder haben. Viele warnten vor doppelten Bestrafung von ungewollt kinderlosen Paaren. Für andere ist es nichts weiter als eine Zwangsvermehrungssteuer. Wer sich zum Wohle des Volkes und zum Segen der Sozialkassen nicht fortpflanzt, soll ein Bußgeld zahlen, auch wenn es anders heißt. Egal, welche Lebensplanung er bis dahin hatte, egal, ob schwul, hetero oder lesbisch – das Bußgeld wird fällig, oder mindestens zwei Kinder müssen her.
Nach breiter Empörung in allen Parteien kassierte die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Merkel den Vorstoß aus den eigenen Reihen ein. "Ich glaube, die Diskussion der Einteilung in Menschen mit Kindern und ohne Kinder ist hier nicht zielführend."
Aber teilt der Staat seine Bürger seit eh und je ein in Verheiratete und Unverheiratete, in Eltern und Kinderlose, in Kirchenmitglieder und Konfessionslose, in Arbeitslose und Erwerbstätige? Er tut das immer dann, wenn seine Apparate Steuerrecht anwenden oder irgendeine Maßnahme der Sozialpolitik umsetzen. Zur fiskalischen Begutachtung wird der Bürger immer auf seine Merkmale reduziert, ohne genau zu definieren oder Lebensentwürfe bewerten zu wollen.
Wer diese Abgabe als "Strafabgabe" bezeichnet, müsste konsequenterweise auch alle familienpolitischen Leistungen, die Bund, Länder und Gemeinden derzeit erbringen, als ein indirektes Strafsystem für Kinderlose brandmarken. Entgehen hier Kinderlosen nicht öffentliche Gelder, die nur Eltern zugutekommen? Den Kinderfreibetrag würde auch niemand als "Bestrafung der Kinderlosen" bezeichnen.
"Es geht dabei nicht um eine Bestrafung von Kinderlosen", so auch der Deutsche Familienverband, „Es geht darum, endlich Schluss zu machen mit einer Transferausbeutung zulasten der Familien. Kinderzahlabhängige Sozialabgaben sind keine mildtätige Familienförderung. Sie sind eine Frage der Gerechtigkeit.
Nach einer Studie des Münchner Ifo-Institutes liegt der fiskalische Vorteil, den ein zusätzliches Kind im Laufe seines Lebens allein schon über die Rentenversicherung für die Gemeinschaft erzeugt, bei hundertfünfzigtausend Euro.
"Die freie Schulbildung und die sonstigen Leistungen der Gesellschaft für Kinder, die man dagegenrechnen könnte, wiegen das bei weitem nicht auf", erklärte Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn.
Gabriel und Müntefering sprachen sich beispielsweise dafür aus, das Ehegattensplitting aus den fünfziger Jahren im Steuerrecht in ein Familiensplitting umzuwandeln, von dem alle Familien mit Kindern profitieren würden. Auch müsse Deutschland endlich davon wegkommen, das Kindergeld für wohlhabende Eltern auch noch zu "veredeln". Bezieher sehr hoher Einkommen profitierten von den Kinderfreibeträgen, Geringverdiener nicht. "Kinder müssen in allen Gehaltsgruppen gleich viel wert sein", betonte Gabriel. Andersherum gesagt: In Zeiten von Überalterung und Nachwuchsmangel sollte der Staat Kinderlose zwar nicht "bestrafen", aber ihre Förderung einstellen. Das Ehegattensplitting muss weg und verändert werden in Richtung einer Lösung, die Familien mit Kindern begünstigt.
Man könnte darüber nachdenken, Anreize zu setzen, als Kinderlose zu belasten. So wie auch Frau Schröder es sich wünscht. Mit einem Familiensplitting werden Paaren nicht Kinder eingeredet, die gar keine Kinder bekommen möchten oder können. Sondern es bietet Eltern, die schon zwei Kinder haben, einen steuerlichen Anreiz, zu einem dritten oder vierten Kind. In Frankreich zahlen nach diesem Modell solche kinderreichen Paare praktisch überhaupt keine Einkommenssteuer mehr.
Doch es ist leider immer noch so, dass der Nutzen des Generationenvertrages sozialisiert, die finanziellen Lasten für Kinder bei den Eltern aber privatisiert werden.
Ganz simple Dinge sollten sich ändern. Steuerliche Vergünstigungen beim Kauf einer großen Familienkutsche würden Familien unterstützen. Und warum werden Windeln immer noch mit 19 Prozent versteuert und Blumen mit 7 Prozent?
Kinderlose Bürger sollten von dem Geld, das sie einsparten, weil sie eben keine Kinder großzögen, mehr Vorsorge für ihr Alter treffen. Die Sozialversicherungssysteme basierten auf dem Generationenvertrag. Jeder zahlt für die Eltern- und Großelterngeneration und sorge mit Kindern dafür, dass es später wieder Beitragszahler gibt. Für Kinderlose zahlen später fremder Leute Kinder.
Auch das Rentensystem bevorzugt immer noch nur diejenigen, die ihr Erwerbsleben lang eingezahlt haben, während deutlich benachteiligt werde, wer für die Kindererziehung ausgesetzt hat. Eine Frau , die heute 60 Jahre alt ist, seit ihrem 18. Lebensjahr gearbeitet, fünf Kinder erzogen, ihre Eltern gepflegt und einiges an ehrenamtlicher Arbeit geleistet hat, erhält eine Rente von gerademal 500 Euro brutto! Hier sollten die Leistungen nach generativem Beitrag differenziert werden - also die Erziehungszeiten bei der Rente besser angerechnet werden.
Der Spitzensteuersatz könnte auf Werte gehoben werden, die noch zu Kohl'schen Zeiten üblich waren, also auf 52%, progressiv gestaffelt natürlich.
Ausserdem eine Besteuerung von leistungslosen Einkommen (Zinserträge, Erbschaften, Schenkungen) nach dem normalen Einkommensteuersatz.
Dann kann man darüber nachdenken, pro Kind ein Grundeinkommen zu gewähren. Auf diese Weise kämen auch die vielen Arbeitslosen in den Genuss der staatlichen Zuwendungen.
Quelle: Klaus Sturm (SWR), ARD Berlin vom 14.02.2012 sowie der FAZ v. 16./ und 17.2.2012
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