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Jeder hat das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am morgigen Donnerstag das sogenannte Samenspenderegistergesetz verabschieden. Das Gesetz regelt den rechtlichen Anspruch von Kindern, die durch Samenspende gezeugt wurden, auf Kenntnis ihrer Abstammung. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, sowie der zuständige Berichterstatter Georg Kippels:

„Mit dem Gesetz wollen wir das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft stärken. Ziel ist die Errichtung eines zentralen Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Zukünftig muss jede Person, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, beim Samenspenderegister Auskunft über die dort gespeicherten Daten des Samenspenders erhalten. Die Dauer der Speicherung soll 110 Jahre betragen.

Künftig müssen sowohl der Samenspender als auch die Empfängerin der Samenspende darüber aufgeklärt werden, dass ihre persönlichen Daten an das DIMDI übermittelt werden. Die Speicherung dieser Daten in dem Register ist unabdingbare Voraussetzung für die Samenspende. Ein hoher Datenschutzstandard wird durch umfassende Regelungen gewährleistet. So ist die Verwendung der personenbezogenen Daten zweckgebunden und die Übermittlungswege sind klar geregelt.

Eine ergänzende Regelung schließt die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders aus. Damit wird der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt.“

 
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