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Corona-Auszeit für Familien

Rauskommen, Abschalten und Kraft tanken….

Heimunterricht, Homeoffice oder Ausgangssperre: Die Liste familiärer Belastungen – ausgelöst durch die Corona-Pandemie – ist lang. Damit Eltern und Kinder sich von den Strapazen erholen können, hat das Bundesfamilienministerium mit der ‚Corona-Auszeit‘ eine finanzielle Hilfsmaßnahme ins Leben gerufen.

Sie ermöglicht Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einen vergünstigten Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder in einer gemeinnützigen Erholungseinrichtung. Die Förderung ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung.

WAS ist die Corona-Auszeit für Familien?

Die Förderungsmaßnahme entlastet Familien im Rahmen eines einwöchigen Urlaubs in Deutschland. Etwa 90 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernimmt dabei der Bund. Seit dem 1. Oktober 2021 können Familien die Fördermittel nutzen und eine entsprechende Reise beantragen.

WER bekommt die Förderung?

Die geförderte Corona-Auszeit richtet sich an Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland und mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zudem muss eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Einkommen der Familie liegt unterhalb einer bestimmten Grenze, oder es werden Sozialleistungen bezogen.
  • Ein mitreisendes Kind hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt hier keine Rolle.
  • Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

Grundsätzlich gilt: Die Einkommensgrenzen hängen mit Anzahl und Alter der Kinder zusammen. Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass ein individueller Online-Check der Einkommensgrenze derzeit entwickelt wird. Bis dahin werden Beispiele zur gröberen Einschätzung eines Förderanspruchs gegeben.

Demnach darf ein Paar mit zwei Kindern (beide unter neun Jahre alt) ein monatliches Haushaltseinkommen von maximal 5576 Euro brutto erzielen, um die Corona-Auszeit zu beanspruchen.

Während ein Paar mit einem dreijährigen Kind ein Brutto-Haushaltseinkommen von 4340 Euro im Monat haben darf, liegt die Grenze für Alleinerziehende mit einem Kind (sechs Jahre) bei 3466 Euro brutto monatlich. Weiterhin muss im Zuge eines Antrags versichert werden, dass das Vermögen pro Haushaltsmitglied 15.500 Euro nicht übersteigt.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise der „Corona-Auszeit für Familien“ auch für sie gelten. Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen.

WO können Familien Urlaub machen?

Von der Nordsee bis Süddeutschland können Familien insgesamt 86 gemeinnützige Unterkünfte in Deutschland besuchen. Die Häuser orientieren sich an den Bedürfnissen von Familien und bieten nebenher pädagogische Aktivitäten an. Vertreten sind Jugendherbergen, Familienferiendörfer oder Gästehäuser. Es müssen nicht zwangsläufig beide Elternteile anreisen.

WIE beantrage ich den kostengünstigen Urlaub

Interessierte Familien wenden sich unmittelbar an die Unterkunft, die für den eigenen Urlaub infrage kommt. Sind dort freie Plätze verfügbar, erhalten sie im Gegenzug ein Formular zur Prüfung der Voraussetzungen. Erst dann kann verbindlich gebucht werden.

Familien können die Corona-Auszeit insgesamt zweimal in Anspruch nehmen: einmal im Jahr 2021 und auch für einen Urlaub im darauffolgenden Jahr. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung. Das bedeutet: Die Plätze sind begrenzt.

WANN UND WIE LANGE werden die Aufenthalte gefördert?

Familien können die Corona-Auszeit insgesamt zweimal in Anspruch nehmen: einmal im Jahr 2021 und auch für einen Urlaub im darauffolgenden Jahr. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung. Das bedeutet: Die Plätze sind begrenzt.

Vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 können Familien den Zeitraum für den Urlaub frei wählen – vorausgesetzt, die gewünschte Unterkunft hat freie Plätze. Der Aufenthalt ist dabei an keine Mindestdauer geknüpft. Maximal vorgesehen sind sieben Nächte.

Was müssen die Familien selbst finanzieren?

Zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen die Familien selbst. Sonderausstattungen, Fahrtkosten oder zusätzliche Freizeitprogramme müssen ebenfalls auf eigene Kosten bezahlt werden.

 

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