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Gut zu Wissen /28. August 2020

Eltern sollen länger Kinderkrankengeld bekommen

Laufende Nase, ein kurzer Huster – derzeit braucht es nicht viel, dass die Nervosität steigt und Kita oder Schule die Eltern anrufen, weil das Kind nach Hause geschickt wird oder um es abholen zu lassen.

Es ist eine von vielen Schwierigkeiten, mit denen berufstätige Eltern in der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Ist die Sorge vor einer Corona-Ansteckung und die Angst um den eigenen Job nicht schon vielfach belastend genug, wird die Situation nicht leichter, wenn dann auch noch der Nachwuchs krank zu Hause bleiben muss.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf zehn Tage Freistellung beim Arbeitgeber, wenn sie ein krankes Kind versorgen und dieses das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Dafür ist ein Attest des Arztes ab dem ersten Krankheitstag notwendig. Zunächst einmal ohne Lohnfortzahlung; es sei denn, im Tarifvertrag ist es anders vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung springt bei gesetzlich Krankenversicherten die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein. Die Krankenkasse zahlt dann 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro. Maximal sind das 109 Euro pro Tag.

 

Reform des Kinderkrankengeldes in Zeiten der Pandemie

Eltern sollen in der Corona-Krise nun stärker entlastet werden. Wer seine Kinder Zuhause betreut, soll weitere Tage Kinderkrankengeld erhalten. Erleichterungen gibt es auch bei der Pflege von Angehörigen.

Künftig sollen Eltern fünf Tage länger Kinderkrankentagegeld erhalten, also insgesamt 15. Bei Alleinerziehenden sind zehn Tage zusätzlich vorgesehen, also 30. Anrecht auf Kinderkrankentagegeld haben aber nur gesetzlich Versicherte.

Darüber hinaus können auch Personen, die wegen der Pandemie Angehörige pflegen oder Pflege neu organisieren müssen, in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.

Die zusätzlichen Kinderkrankentage gelten vorerst nur für 2020.

 

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