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Sonderurlaub für Väter geplant

Bundesfamilienministerin will zwei Wochen bezahlten Urlaub für Väter einführen

Die Elternzeitregelungen sollen 2022 verändert werden, so der Plan von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne).

Sie will damit die Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung stärken und Eltern eine längere bezahlte Freistellung ermöglichen.

Derzeit haben Eltern einen Anspruch auf das Basiselterngeld für 14 Monate. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen in Elternzeit gehen. Dabei bekommt ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld. Mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus kann sich das Elterngeld auf bis zu 28 Monate ausdehnen. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 2020 weitaus mehr Frauen Elterngeld bezogen als Männer. Im vergangenen Jahr war jeder vierte Elterngeldbeziehende männlich. Frauen in Deutschland nahmen das Elterngeld durchschnittlich 14,5 Monate in Anspruch, Männer nur 3,7 Monate. Die letzte Elterngeldreform hatte es Anfang September 2021 gegeben. Sie ermöglichte es, Eltern in Teilzeit zuarbeiten und trotzdem finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Neu eingeführt werden soll, dass ein Elternteil – zumeist die Väter – für die ersten zwei Wochen nach der Geburt bei vollem Gehalt bei der Familie bleiben können.

Aktuell nur ein bis drei Tage Sonderurlaub für Väter

Derzeit gibt es noch keine klare Regelung für den zweiten Elternteil, was die Freistellung direkt nach der Geburt angeht. Unter Umständen kann im Rahmen des Paragrafen 616 im BGB Sonderurlaub genommen werden. Dabei handelt es sich allerdings meist nur um einen Tag bezahlte Freistellung, heißt es vonseiten der Rechtsanwälte Kupka & Stillfried. Und den würden in einigen Fällen nur Väter bekommen, die mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind. Zahlreiche Unternehmen haben allerdings in ihren Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen zwei bis drei Tage Sonderurlaub für frischgebackene Väter zugesichert.

Zu den Plänen der Bundesfamilienministerin zählt auch die Einführung einer Familienpflegezeit. Auch Angestellten, die Angehörige pflegen, soll mit einer ähnlichen Leistung wie dem Elterngeld eine berufliche Auszeit ermöglicht werden, sagte Spiegel: „Dafür wollen wir eine ähnliche Leistung wie das Elterngeld schaffen.

Geplant ist auch, dass Frauen bei Fehlgeburten oder Totgeburten mehr Mutterschutz und Hilfe bekommen als vorher.

 

Wer die Arbeit gerecht teilt, bekommt so mehr vom Staat. Das soll besonders Väter motivieren, sich mehr für die Familie zu engagieren.