© vulcanus - Fotolia.com

Papa zahlt nicht

Kinder kosten bekanntlich viel Geld. Geht aus einer ehelichen oder außerehelichen Beziehung ein Kind hervor und trennen sich die Eltern bzw. leben nicht zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder.  Zum 1. Januar 2018 steigen die Bedarfssätze erneut. Die wichtigste Neuerung der aktuellen Düsseldorfer Tabelle liegt neben der Erhöhung des Mindestunterhalts vor allem in der gleichzeitigen Anhebung der Einkommensgruppen.

 

Erhöhung des Mindestunterhalts

Minderjährige Trennungskinder haben ab Januar 2018 Anspruch auf höheren Unterhalt. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat.

Anhebung der Einkommensgruppen

Das bedeutet, dass die neue Tabelle 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“ beginnt . Unterhaltszahler dürfen demnach ab dem 1. Januar 2018 mit einer leichten Entlastung rechnen.

 

Anstieg beim Selbstbehalt

Das Gegenstück zur Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, die durch dessen Einkommen bestimmt wird. Dabei müssen dem Unterhaltspflichtigen aber trotz der von ihm gezahlten Alimente so viel finanzielle Mittel verbleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die Selbstbehalte (Einkommensgrenzen) der Väter wurden deutlich angehoben. Dies bedeutet unter dem Strich weniger Geld für die Kinder.

 

Kein Geld vom Unterhaltspflichtigen?

Was tun, wenn der Vater (in den meisten Fällen) nur unregelmäßig, zu wenig  oder keinen Unterhalt für das Kind zahlt?

Damit die Alleinerziehenden trotzdem den Kühlschrank füllen können, gibt es seit 1980 den sogenannten  Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beim Jugendamt zu beantragen, der dem Mindestunterhalt entspricht. Der Staat zahlt nach aktueller Regelung, bis das Kind erwachsen ist. Zur Not 18 Jahre lang. Der Vorschuss soll das Armutsrisiko von Alleinerziehenden senken. Weil er aber deutlich niedriger ausfällt als der Mindestsatz, den der Expartner eigentlich zahlen müsste, klappt das nur unzureichend. Laut statistischem Bundesamt lebten im vergangenen Jahr 43,8 Prozent aller Alleinerziehenden in ärmlichen Verhältnissen.

Den Unterhaltsvorschuss kann sich der Staat von den Vätern zurück­­holen.

Seit ­einiger Zeit besteht die Möglichkeit, deren Konten zu überprüfen. Bis jetzt erhalten Bund und Länder allerdings nur selten ihr Geld zurück. Tatsächlich treiben die Behörden bundesweit nur zu 23 Prozent den Unterhaltsvorschuss vom zahlungssäumigen Elternteil wieder ein. Den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Unterhaltspreller trägt am Ende letztlich der Steuerzahler. Die kostet den Steuerzahler jährlich rund 860 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt dann in anderen Bereichen, etwa in der staatlich geförderten Kinderbetreuung.

Die Politik hat sich immer wieder vorgenommen, konsequenter gegen Unterhaltssünder vorzugehen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sind Unterhaltspflichtige bereits durch umfassende Nachweispflichten stärker in die Pflicht genommen worden. Politiker fordern, dass die Luft für säumige Elternteile jetzt dünner werden soll. Die Rede ist vom Führerscheinentzug und natürlich vom besseren Datenabgleich durch die Ämter  – so sollen untergetauchte Zahlungsunwillige schneller gefunden werden.

Dass viele Ämter den Unterhaltspflichtigen nicht mehr Druck machen, liegt sicher auch an der personellen Ausstattung der Behörden.

Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder. In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen.

Es gilt, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Hier ist die Politik ist aufgefordert, zu prüfen, ob die Länder nicht ähnliche Wege einschlagen können.

 

Fazit

Auseinandersetzungen über den Unterhalt gehören zu den häufigsten Streitigkeiten nach einer Trennung. Das hat auch seinen guten Grund:  Viele Faktoren wie Einkommen, Bedarf und Rang beispielsweise spielen bei der Kindesunterhalt-Berechnung maßgeblich eine Rolle und  die Bestimmung des Unterhalts wirkt sich in der Regel für lange Zeit auf die Lebensumstände aller Beteiligten aus.

Die Hälfte der Expartner zahlen keinen Cent für den Nachwuchs! Da neunzig Prozent aller Kinder nach einer Trennung bei der Mutter leben, sind es meist die Väter, die nicht zahlen. Die Gründe sind vielfältig: Zu geringes Einkommen, manche rechnen sich arm, Machtspiele oder Adressen der Schuldner sind nicht bekannt.

 

Eine Berechnung und Geltendmachung des Unterhalts ist am Ende häufig kompliziert, sodass juristische Hilfe von entscheidendem Vorteil sein kann. Im Gegenzug dazu werben allerdings Ratgeber im Internet und Fachanwälte damit: “ Wie sie den Unterhalt kürzen.“ (!!!)

 

Lösungsansatz

Eine in der politischen Diskussion befindliche Form des Familienlastenausgleichs  – die sogenannte Kindergrundsicherung –  bei der Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und andere Gelder entfallen und stattdessen jedes Kind in Deutschland einen Betrag X erhält! Diese Lösung wäre ein hervorragendes Mittel, um Kinder in Deutschland wirklich zu unterstützen. Sie müsste so bei 620 Euro liegen – das würde den Staat nicht arm machen, und viel Verwaltungsaufwand einsparen!

 

Hier geht’s zum Unterhaltsrechner.