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Das Recht auf befristete Teilzeit

Schluss mit der sogenannten Teilzeitfalle

 

Wer heute gerne Teilzeit arbeiten möchte, kann dies per Rechtsanspruch einfordern und landete meist in einer Einbahnstraße: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr in eine Vollzeitstelle gab es nicht. Und wer dauerhaft in Teilzeit arbeitet, bekommt später weniger Rente. Auch beim Thema Karriere und Weiterbildung werden Beschäftigte mit einer halben Stelle benachteiligt. Meistens sind es Frauen, die in der sogenannten „Teilzeitfalle“ hängen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau hat keine Vollzeitstelle, bei den Müttern mit kleinen Kindern sind sogar knapp drei Viertel in Teilzeit beschäftigt.

 

Mit dem neuen Rechtsanspruch auf die Rückkehr in Vollzeit wird es künftig für die Menschen in Deutschland einfacher, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

 

Ab 2019 soll der Rechtsanspruch alle Arbeitnehmer greifen, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen und gilt für Unternehmen ab 45 Beschäftigten. Für Firmen mit 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Ausnahmen. Hier muss der Arbeitgeber nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren. Außerdem gibt es für die befristete Teilzeit planbare Zeitfenster zwischen einem und fünf Jahren – das macht die Personaljonglage für die Arbeitgeber einfacher. So bekommen Unternehmen genug Spielraum für die Umsetzung des Gesetzes.

 

Innerhalb von drei Monaten muss der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten darüber informieren, dass er in Teilzeit wechseln will. Will ein Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen beispielsweise ab September für zwei Jahre ein paar Stunden weniger arbeiten, um sich um seine Eltern zu kümmern, müsste er den Antrag also spätestens im Juni einreichen. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verpflichtet er sich aber dazu, mindestens ein Jahr lang keine neuen Ansprüche auf Teilzeitarbeit zu stellen.

 

Das ist ein Erfolg, den die Sozialdemokraten in der Koalition mit der Union durchgesetzt haben. Das neue Gesetz könnte die gesamte Arbeitswelt umkrempeln. Es soll Arbeitnehmern die Angst nehmen, eine sicher geglaubte Vollzeitstelle für immer aufzugeben, wenn sie für eine gewisse Zeit in Teilzeit gehen. Beschäftigte erhalten die Freiheit, in bestimmten Phasen die Arbeit dem Leben anzupassen.