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Familienpolitik /3. November 2014

Gefährliches Spiel mit dem Feuer

Feuerwerkskörper zeitgleich in die Luft während sich der Himmel in ein buntes Lichtermeer verwandelt. Silvester hat einen heidnischen Hintergrund und ist mit vielen Bräuchen und Aberglauben verbunden. So wurden früher bei den Germanen böse Geister und Dämonen mit Licht und lärmenden Umzügen vertrieben. Auch wenn heute kaum noch einer an diese alten Bräuche glaubt, wird Sylvester (fast) auf der ganzen Welt durch Feuerwerke gefeiert.

Damit das neue Jahr gut starten kann und Ihre Kinder oder Sie nicht mit einer Verletzung im Krankenhaus landen, sind allerdings einige Regeln und Tipps zu beachten:


© Pavel Losevsky/ Fotolia.com

So schön es auch ist, den Feuerwerkskörpern beim Explodieren zuzusehen, so bergen diese auch große Gefahren – vor allem für Kinder. Jedes Jahr werden Kinder mit Verbrennungen und Hörschäden in der Silvesternacht ins Krankenhaus eingeliefert, weil sie unachtsam mit ihren Böllern umgegangen sind. Deshalb stehen insbesondere Eltern in der Verantwortung, ihren Kindern den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern beizubringen. .

Welche Feuerwerkskörper sind für Kinder geeignet?

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur die für sie geeigneten Feuerwerkskörper der Klasse I (u.a. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallbonbons), die weniger laut und gefährlich sind kaufen und unter Aufsicht abbrennen. Hier sollten Eltern im Speziellen darauf achten, dass die gekaufte Ware mit einem Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ausgezeichnet wurde. Feuerwerkskörper ohne Prüfsiegel sind nicht zugelassen und können extrem gefährlich sein!

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen laut Sprengstoffgesetz nur an volljährige Personen verkauft werden – also an Erwachsene. Und das hat einen guten Grund, daher sollten Eltern keine Feuerwerkskörper der Klasse II für ihre Kinder kaufen.

Sicherheitshinweise für Familien: So wird richtig gezündet

Feuerwerkskörper der Klasse II können von Eltern im Beisein ihrer Kinder an Silvester natürlich trotzdem angezündet werden – allerdings sollten sie sich an folgende Sicherheitshinweise halten: Die Feuerwerkskörper müssen IMMER im Freien angezündet werden, am besten auf einem Untergrund, der nicht leicht entflammbar ist (u.a. Beton). Beim Anzünden sollten alle Beteiligten immer einen gewissen Sicherheitsabstand wahren und darauf achten, dass keine umliegenden Personen gefährdet oder Gegenstände beschädigt werden können. Für kleinere Kinder sind im Zweifel Ohrenstöpsel empfehlenswert. Und was am Wichtigsten ist: Kinder sollten NIEMALS ohne die Aufsicht ihrer Eltern Feuerwerkskörper anzünden.


© istock.com/msderrick

Feuerwerk für die ganze Familie

Nicht nur in der Silvesternacht kommt ein Feuerwerk besonders gut an, sondern auch auf Hochzeiten und Geburtstagen. Warum also nicht mal seine eigene Pyrohow am Himmel genießen? Wer sich und seinen Kindern (und natürlich den Gästen) eine ganz besondere Freude bereiten will, der kann über Anbieter wie sternengalerie.de sein ganz persönliches Feuerwerk ausrichten lassen. Die Feuerwerksinszenierungen bestehen in der Regel aus drei verschiedenen Elementen, die man nach seinen eigenen Wünschen individuell zusammenstellen kann.

Wunsch und Wirklichkeit

Es ist sowieso nicht leicht, den Kindern den richtigen Mittelweg zwischen Verbot und Leichtsinnigkeit beim Umgang mit Feuerwerkskörpern beizubringen…wie bei so vielen anderen Dingen auch! Mit den Wortes Goethes: Grau ist jede Theorie.

Auch wenn man Kindern rein theoretisch erklären kann, was die heiß begehrten Feuerwerkskörper so gefährlich macht, spätestens in der Praxis haben sie alle Warnungen wieder vergessen. Dafür sind sie viel zu fasziniert von dem kunterbunten und im wahrsten Sinne des Wortes um die Ohren knallenden Spektakel, an dem sie aktiv partizipieren möchten.

Also besser: Entfernen Sie alle Feuerwerkskörper, die sich am nächsten Tag noch in ihrem Garten, auf ihrem Grundstück oder auf den Wegen zu diesem entfernt werden, damit sie gerade von experimentierfreudigen Kindern nicht noch einmal gezündet werden können.

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