Mehr Unterstützung für Kinder und Jugendliche nach der Pandemie

Bis heute fühlen sich 73 Prozent der jungen Menschen aufgrund der Einschränkungen während der Pandemie stark gestresst. Zusätzlich belastend kommen aktuelle Herausforderungen durch Krieg, Inflation und Klimakrise hinzu. Leider sind es erneut die Kinder aus ärmeren Familien, die besonders hart getroffen werden. Dazu gehören Kinder von Alleinerziehenden, aus Familien mit Migrationshintergrund, diejenigen, die in beengten Wohnverhältnissen leben oder unter psychisch belasteten Eltern leiden.

Die Bundesregierung hat zusammen mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe Empfehlungen für verschiedene Handlungsfelder erarbeitet. Viele sinnvolle Maßnahmen sind schon auf den Weg gebracht worden. Hier einige Maßnahmen, für die der Bund Verantwortung trägt:

 

  1. Finanzielle Unterstützung: Im Rahmen des Konjunkturpakets wurden Maßnahmen zur Unterstützung von Familien beschlossen. Hierzu gehört auch ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind, der im Rahmen des Konjunkturpakets ausgezahlt wird.
  2. Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten: Es werden zusätzliche Mittel für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten bereitgestellt. Hierzu gehören u.a. die Ausweitung der telefonischen Beratungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie der Ausbau von Online-Angeboten wie beispielsweise den Instagram-Kanal ‚elternsein info‘.
  3. Schulsozialarbeit und Kindertagesbetreuung: Der Ausbau der Schulsozialarbeit und der Kitabetreuung soll durch Fachkräfte wie Mental-Health-Coaches vorangetrieben werden. Bildungsstätten sollen besser in der Lage sein, auf die psychosozialen Belastungen von Schülerinnen und Schülern zu reagieren und Unterstützung zur Krisenresilienz anzubieten.
  4. Gesundheitswesen: Der Bund setzt sich für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein und möchte Engpässe bei Kinderarzneien vermeiden sowie eine Ausweitung von Therapieplätzen fördern und somit Wartezeiten reduzieren.
  5. Rechtsanspruch auf Beratung: Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, und zwar auch ohne dass die Eltern darüber informiert werden müssen. Dieser Anspruch ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankert.
  6. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG): Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.
  7. Ausweitung von Freizeitangeboten: Das „Corona-Aufholprogramm“ umfasst insgesamt 2 Milliarden Euro. Ein Teil dieser Mittel soll für die Ausweitung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche verwendet werden, um ihnen in der Freizeit sinnvolle und abwechslungsreiche Aktivitäten anzubieten. Hierzu können beispielsweise Ferienfreizeiten, Jugendreisen oder sportliche Aktivitäten gehören.

 

FAZIT

Jedem ist klar, dass eine Gesellschaft ohne die junge Generation nicht überleben kann. Wie gut unsere Kinder und Jugendlichen die pandemiebedingten Herausforderungen meistern, darf also weder von ihren persönlichen Ressourcen abhängen, noch davon, ob das private Umfeld Stabilität und Unterstützung bereitstellen kann. Wichtig bei all diesen Maßnahmen ist es, dass sich die Beteiligten über fachliche und föderale Grenzen hinweg vernetzten und besser zusammenarbeiten, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst gewinnbringend einsetzen zu können.