Aus für anonyme Sperma-Spenden?

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm hat die Rechte der sogenannten Spenderkinder nun gestärkt. Die Richter werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität. Dass Kindern das Recht auf Auskunft über den anonymen Samenspender erhalten, dessen Gene sie in sich tragen, zeigt, in welchem Maße im Familienrecht die Moral inzwischen der Wissenschaft weichen musste. Die Entwicklungspsychologie hat erforscht, wie wichtig das Wissen um die eigenen Wurzeln für die Ausbildung einer Persönlichkeit ist; und die Gerichte haben dieses Wissen aufgenommen und umgesetzt. Neben dem Vater und der Mutter hat sich inzwischen das Kind als zentraler Bezugspunkt des rechtlichen Schutzes in der Familie etabliert. Das Urteil hat allerdings Brisanz, weil Spenderkinder theoretisch Unterhalts- und Erbansprüche geltend machen können. Das ist zwar ein einigermaßen theoretisches Risiko, das Kliniken durch vertragliche Vereinbarungen zu verringern versuchen. Eine gesetzliche Klarstellung wäre aber eine Hilfe für alle Beteiligten.