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Familienpolitik /11. November 2014

Existenzminimumbericht: Kinderfreibetrag steigt

Existenzminimumbericht: Kinderfreibetrag steigt 

Das Kindergeld steigt 2014 voraussichtlich um zwei Euro – der Kinderfreibetrag steigt spätestens 2014 um 72 Prozent. Der Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern wird alle zwei Jahre erstellt und ist grundgesetzlich erforderlich. Beziehern von Kindergeld steht offenbar eine kleine Erhöhung ins Haus. Die Erhöhung um zwei Euro führt zu Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt von knapp 350 Millionen Euro. Die Kindergeldsätze waren zuletzt zum 1. Januar 2010 angehoben worden. Für alleinstehende Erwachsene wird der Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro in zwei Stufen angehoben. Im kommenden Jahr steigt er zunächst auf 8124 Euro und 2014 auf 8352 Euro. Für Ehepaare legt das Finanzministerium ab 2014 ein steuerfrei zu stellendes Existenzminimum von 14004 Euro fest. Der Gesetzgeber gewährt Ehepaaren jedoch schon derzeit einen Freibetrag von 16008 Euro pro Jahr. 

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