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Familienpolitik /11. November 2014

Gesetz zurück in die „Biedermeier-Idylle“

Gesetz zurück in die "Biedermeier-Idylle"

Nach drei Jahren internen Auseinandersetzungen hat die christlich-liberale Koalition die Einführung eines Betreuungsgeldes zum 01. August 2013 durchgesetzt. Die SPD bekräftigte das Vorhaben seiner Partei, gegen die Einführung des Betreuungsgeldes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.  Das Betreuungsgeld sieht vor, dass Eltern ab August des nächsten Jahres für jedes Kind zwischen dem 13. und dem 36. Lebensmonat, das nicht zur Kita gebracht wird, monatlich 100 Euro erhalten. Ab August 2014 sogar 150 Euro monatlich. Darüber hinaus erhalten Eltern, die dieses ausgezahlte Betreuungsgeld für ihre Kinder sparen, sog. Bildungssparen oder in die private Altersvorsorge stecken, 15 Euro oben drauf. Die Bundesregierung lässt sich das Betreuungsgeld in den ersten beiden Jahren ab Einführung rund 1,2 Milliarden Euro kosten. Insgesamt wird es allerdings kaum möglich sein für die Kommunen zu überprüfen, ob sich ein Kind in öffentlich geförderter Betreuung befindet. Ein zentrales Register wird hierüber nicht geführt. Abgesehen davon, müssten lt. Kritikern diese Milliarden in den Ausbau der Betreuungseinrichtungen und der Ausbildung von genügend Erziehern gesteckt werden. Vielen Frauen eröffnet das Betreuungsgeld auch nicht die viel propagierte Wahlfreiheit, denn sie müssen arbeiten gehen – sie haben keine Wahl.

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