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©Robert Kneschke/fotolia.de
Familienpolitik /25. August 2018

Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Alleinerziehende Eltern haben es oft nicht leicht. Neben den vielen Pflichten, die sie neben dem Job und dem Alltag durch die Kindererziehung haben, gibt es oft auch finanzielle Schwierigkeiten. 20% der acht Millionen Familien in Deutschland machen Alleinerziehende und ihre Kinder aus. Jede zweite alleinerziehende Mutter erhält keinen Unterhalt und Rund ein Drittel davon bezieht Hartz IV Leistungen.

 

Was bedeutet Unterhaltsvorschuss?

 

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn Alleinerziehende trotz Anspruchs von ihrem Ex-Partner kein Geld oder zu wenig Geld für die Kinder bekommen. Allerdings ist es eher kein Vorschuss, denn der Staat bleibt bislang oft auf diesen Kosten sitzen. Er konnte diese nur zu circa 20 Prozent wieder eintreiben – überwiegend bei säumigen Vätern. Bei anderen unterhaltspflichtigen Elternteilen wiederum war schlicht nichts zu holen, weil diese z. B. von Sozialhilfe leben.

Der reformierte Unterhaltsvorschuss 2017 ist am 18.08.18 inzwischen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und kann endlich ausgezahlt werden und soll so der wachsenden Kinderarmut gegensteuern. Er regelt vor, dass künftig Kinder solcher zahlungsunwilliger oder leistungsunfähiger Elternteile einen Anspruch ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr haben. Nach alter Gesetzeslage war der Vorschuss auf maximal sechs Jahre begrenzt.

Das scheint auf große Resonanz zu stoßen: Für mehr als 700.000 Kinder wird die Leistung zufolge gezahlt. Demnach bezogen zunächst 414.000 Kinder den Zuschuss, nach Inkrafttreten der Reform stieg die Zahl auf fast 714.000 Ende März. Der Unterhaltsvorschuss steigt zum 1. Januar 2018

-für Kinder von 0 bis 5 Jahre auf 150 Euro

-für Kinder von 6 bis 11 Jahre auf 201 Euro

-und nun ab Juli 2017 auch für Kinder von 12- bis 18 Jahren auf 268 Euro.

 

Für viele Alleinerziehende ist das eine echte Unterstützung

 

die konkret im Portemonnaie ankommt. Beantragt werden muss der Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt (Wohnsitz), viele Jugendämter stellen die Anträge auf ihren Internet-Seiten zum Download zur Verfügung. Der Unterhaltsvorschuss wird erst ab den Monat der Antragstellung gewährt, falls er nicht schon bis zum 30.09.2017 beim zuständigen Jugendamt eingereicht wurde. Dann gab es den Unterhaltsvorschuss auch noch rückwirkend ab 01.07.2017.

 

Nicht alle Alleinerziehenden profitieren davon

 

Ein Wehrmutstropfen: Lebt der alleinziehende Elternteil ausschließlich von Sozialhilfe, besteht nur ein Anspruch bei sehr kleinen Kindern. Auf Alleinerziehende mit wenig Gehalt wirkt sich der Vorschuss sogar anspruchsmindernd aus, wenn sie bisher z. B. Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten haben.

Zudem müssen viele Antragsteller monatelang auf den Bescheid warten.

 

In dem Artikel „Papa zahlt nicht“ aus November 2017   hat taunus4family schon auf einen möglichen Lösungsansatz hingewiesen.

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