kontaktverbot-fuer-kleine-kinder
© Natalie Reiser

Aktuelle Kontaktverbote für Familien

Nach den neuen Bund-Länder-Beschlüssen wurde seit 11. Januar diesen Jahres nochmals auf die Corona-Bremse getreten. Um das Infektionsgeschehen insgesamt einzudämmen, sind die Regeln und Einschränkungen im laufenden Lockdown noch einmal verschärft worden und betreffen nun das Leben fast aller Familien. Bei den Kontaktbeschränkungen waren Kinder unter 14 Jahren bislang eine Ausnahme. Das ist nun anders.

Ein kleines Kind soll kein anderes Kind mehr zum Spielen treffen

Bis 31. Januar 2021 sind Aufenthalte im öffentlichen Raum  nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon nicht mehr ausgenommen.

Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.

Die aktuellen Regeln der hessischen Corona-Verordnung, die nur Zusammenkünfte im öffentlichen Raum reglementiere, für Privatwohnungen jedoch nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen, kann zu absurden Situationen führen:

Gerade Klein- und Kitakinder können sich nicht alleine treffen, sondern nur in Begleitung jeweils eines Elternteils. Wenn sich nun zwei kleine Kinder in Begleitung jeweils eines Elternteils zu Hause verabreden, wird dies zwar nicht empfohlen, ist aber weiterhin erlaubt. Wenn sich dieselben Kinder mit ihren Elternteilen aber auf einem öffentlichen Spielplatz treffen, drohen empfindliche Bußgelder, obwohl das Infektionsrisiko auf dem Spielplatz an der frischen Luft wesentlich geringer ist, als im geschlossenen Kinderzimmer. Für viele Eltern ist das nicht nachvollziehbar. Und viele Eltern, die auf Kinderbetreuung durch Verwandte, Nachbarn oder Freunde angewiesen sind, müssten wieder alleine klarkommen.

Nicht nur unter Eltern, auch unter Politikern wird die Regel nun heftig kritisiert und diskutiert. Andere Bundesländer gehen entweder mit der strengen Regel oder lassen kleine Ausnahmen für ausgewählte Gruppen wie Kinder unter 15 oder Kleinkinder zu.

 

Weitere Fragen zu Regelungen und Infos finden Sie im ersten Schritt über die Mailadresse buergertelefon@stk.hessen.de. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800-5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden.