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© Fokusiert/iStock.com
Gut zu Wissen /23. April 2021

Bundesnotbremse: Wie geht es weiter mit den Schulen und Kitas in Hessen?

Wenn wir in der Pandemie eines gelernt haben, dann, dass sich in kurzer Zeit vieles ändern kann. Mit der „Bundesnotbremse“ gelten ab dem 24.04.21 andere Regeln. Sie betreffen Ausgangssperren, Schulen und Kitas, Geschäfte und Freizeit.

Was ändert sich für die Schulen?

Für die Schulen gilt der neue Inzidenzwert von 165: In Kreisen oder kreisfreien Städte, die seit drei Tagen über diesem Wert liegen, müssen die Schulen ab dem übernächsten Tag geschlossen bleiben. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 dürfen alle Jahrgänge in den Wechselunterricht gehen, also auch Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse. Das gilt aber erst ab dem 6. Mai, damit sich die Schulen darauf vorbereiten können, da aktuell die Abiturprüfungen laufen.

Für Abschlussklassen und Förderschulen gelten Ausnahmen: Sie dürfen auch ab einer Inzidenz von 165 in die Schule kommen – allerdings werden auch sie künftig generell im Wechsel unterrichtet.

Eine Notbetreuung für Grundschulkinder bleibt erlaubt – und zwar, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, beide Eltern arbeiten gehen, dies aus Gründen des Kindeswohls oder wegen eines Härtefalls notwendig ist.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich außerdem zweimal in der Woche testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Alle Regeln für die Schulen gelten auch für Hochschulen, Berufsschulen und Bildungsangebote für Erwachsene.

Was ändert sich für die Kitas?

Kitas sind ebenso wie die Schulen ab einer Inzidenz von 165 an drei Tagen nacheinander zu schließen. Es darf nur noch eine Notbetreuung angeboten werden. Diese dürfen – wie bei den Grundschulen – Alleinerziehende oder Eltern, die beide berufstätig sind, in Anspruch nehmen. Sie müssen dazu eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Außerdem gibt es Ausnahmen für Härtefälle oder aus Gründen des Kindeswohls. Bisher galt in Hessen nur eine dringende Empfehlung, Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Diese Regel gilt bereits ab Samstag. Ministerpräsident Bouffier sagte am Freitag aber, er gehe davon aus, dass die Kitas ein paar Tage für die Umstellung benötigen.

Verpflichtende Corona-Tests für Kita-Kinder gibt es weiterhin nicht. Wenn ein Kitaträger freiwillig Schnelltests zur Verfügung steht, übernimmt das Land ab sofort die Hälfte der Kosten.

Das Kinderkrankengeld wird für gesetzlich versicherte Berufstätige gleichzeitig um zehn zusätzliche Tage (für Alleinerziehende um 20 Tage) ausgeweitet, damit sie ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließungen zu Hause betreuen können.

Notbetreuung für Grundschulen in Sonderfällen

Nur Abschlussklassen im Wechselunterricht und Schüler der Notbetreuung dürfen dann ab Montag noch in den Schulen in den genannten Kreisen und Städten über der 165er-Grenze kommen. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Freitag bekanntgab, gilt die landesweit gültige Notbetreuung nur für Kinder in Grundschulen – und zwar für Kinder von Alleinerziehenden, wenn beide Eltern berufstätig sind, wenn es dem Kindeswohl dient und bei Härtefällen.

Nach welchen Inzidenzen richten sich die Regeln?

Ausschlaggebend sind die Sieben-Tage-Inzidenzen, die das Robert Koch-Institut täglich auf seiner Webseite für alle Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht. Die Angaben der Kreise können davon abweichen. Das Sozialministerium wird auf Grundlage der Werte regelmäßig bekanntgeben, in welchen Kreisen es Verschärfungen oder Lockerungen geben wird.

Wann treten die Regeln in Kraft und wie lange gelten sie?

Das Gesetz ist am 23. April in Kraft getreten, die neuen Regeln gelten ab 24. April. Befristet ist das Gesetz bis maximal 30. Juni.

Die Maßnahmen gelten automatisch in Kreisen, die den jeweiligen Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Ab dem übernächsten Tag müssen die Kreise die Regeln dann umsetzen. Zurückgenommen werden sie, sobald der Kreis fünf Tage nacheinander unter dem Schwellenwert liegt. Dann müssen die Regeln – ebenfalls am übernächsten Tag – dort wieder aufgehoben werden.

 

Fazit: Dem Groß der Kultusminister ist der neue Grenzwert der Bundesnotbremse zu niedrig. Der deutsche Lehrerverband fordert, die geplante Corona-Notbremse des Bundes noch einmal nach zu schärfen und Schüler früher in den Distanzunterricht zu schicken als bisher vorgesehen.

Ich bin irritiert, dass diese Forderung gerade von denen kommt, die einen gesellschaftliche Bildungsauftrag gegenüber unseren Kindern haben und im Gegensatz zu ihren Schülern bei der Impfpriorisierung aktuell nach oben gerutscht sind.

 

 

Quelle: hessenschau.de/Anja Engelke

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