Eltern haften für ihre Kinder

Die Rechtsprechung gesteht es Kindern ab einem Alter von 4 Jahren zu, über einen gewissen Zeitraum unbeaufsichtigt zu bleiben. Allerdings müssen regelmäßige Kontrollen der Aufsichtsperson im Abstand von 15 – 30 Minuten stattfinden. Bei schulpflichtigen Kindern beispielsweise sei eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich. In der Frage der Haftung wird hier zwischen den Kindern unterschieden. (BGH, AZ VI ZR 51/08 ZfS 2009, 492 und VI ZR 198/08//ZfS 2009, 495).