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Hilfen für Eltern in der Corona-Krise

Die allgemeine und wirtschaftliche Lage unseres Landes ruht auch auf den Schultern Millionen von arbeitenden Eltern und liegt zukünftig in den Händen unserer Kinder. Diese Mammutaufgabe kann nur bewältigt werden, wenn die Bedürfnisse von Kindern, Eltern und Menschen im Betreuungs- und Schulsystem nicht nur im Alltag genug Beachtung findet sondern erst recht in einer Krise.

Nach Wochen der Zerreißproben zwischen Arbeit und Familie, in denen Eltern ihren Kindern gleichzeitig Freunde, Lehrer, Köche, Krankenschwester, Welterklärer und Entertainer waren, deutet sich zumindest finanziell eine Entspannung an.

Durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld und geringere Einkommen oder Einnahmen reduziert sich bei vielen Familien das aktuelle Einkommen. Für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Absicherung von Eltern, deren Kinder wegen der aktuellen Krise nicht in Kita und Schule können, sind weitreichende Hilfen notwendig.

 

Entschädigungszahlung für Eltern in der Krise

Bislang konnten Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Diese Regelung gilt seit dem 30. März dieses Jahres.

Eltern, die wegen der noch fehlenden Betreuung für ihre unter 12-jährigen Kinder nicht arbeiten gehen können, bringt ein finanzieller Ausgleich mehr Sicherheit.  Der Anspruch auf 67 Prozent des Nettolohns gilt nun für insgesamt 20 Wochen – jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn für Väter, jedoch maximal 2016 Euro. Bei Alleinerziehenden wird der Anspruch ebenfalls auf 20 Wochen verlängert. Eine existentielle Absicherung in dieser krisenbedingten Sondersituation.

Wer Kurz­arbeitergeld erhält, soll ebenfalls keinen Anspruch auf die Leistung haben. Die Auszahlung der Entschädigung soll über die Arbeit­geber statt­finden. Diese müssen ihn bei der jeweiligen Landes­behörde beantragen.

Diese Regelung gilt im übrigen auch für Selbst­ständige, die Verdienst­ausfälle haben, weil sie sich um die Kinder­betreuung kümmern müssen. Sie müssen die Entschädigung selbst bei der zuständigen Landes­behörde beantragen.

Zusätzlich soll Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, mit dem sogenannten „Notfall-Kinderzuschlag“ geholfen werden. Dieser beträgt 185 Euro pro Kind und Monat. Die Zahlung des maximalen Kinderzuschlags soll bei Betroffenen um ein halbes Jahr verlängert werden und bei der Prüfung zum Zuschlag nur der letzte Monat, nicht das vergangene halbe Jahr herangezogen wird.