Zum Inhalt springen
taunus4family
  • Aktuelles
  • Kalender
    • Basare und Flohmärkte
  • Taunus entdecken
    • Den Taunus entdecken
      Ausflugs- & Freizeittipps Ausflugs- & Freizeittipps
      Beratung & Service Beratung & Service
      Essen & Trinken Essen & Trinken
      Feiern Feiern
      Lernen & Bildung Lernen & Bildung
      Shoppen & Schenken Shoppen & Schenken

      Jetzt Deinen Taunus Trend eintragen lassen →

  • Projekt
    • Für Gastautoren
  • Gewinnspiele
  • Kontakt
    • Über mich
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
© Paper family cut-out on euro banknotes - Family budget concept
Gut zu Wissen /18. Dezember 2023

Kindergeld – alles Wichtige zum Thema

Jedes Kind in Deutschland hat Anspruch auf Kindergeld, unabhängig vom Einkommen seiner Eltern. Grundsätzlich jeder, der mit seinem Kind in Deutschland wohnt, kann Kindergeld erhalten. Ein Anspruch kann auch für ausländische Staatsangehörige mit Kindern bestehen, die in Deutschland wohnen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Kindergeld soll 2025 durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden. Das ist zumindest geplant. Das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.

Anspruch auf Kindergeld

Kindergeld ist eine Leistung des Staates, die an die Eltern eines Kindes ausgezahlt wird und zur Versorgung und Erziehung des Kindes dient. Es wird an Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit gezahlt, die in Deutschland wohnen. Eltern, die in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld.

Seit dem 1. Januar beträgt das Kindergeld pro Kind und Monat 250 Euro. Anspruchsberechtigt sind:

  • alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • arbeitslose Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
  • Kinder in einer Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

Das Kindergeld wird immer nur an einen Berechtigten, also an die Mutter oder den Vater, gezahlt. Sind die Eltern getrennt, erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Kindergeld. Lebt das Kind bei beiden Eltern, können die Eltern bestimmen, an wen von beiden das Kindergeld gezahlt wird.

Tipp: Da Kindergeld im direkten Zusammenhang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag steht, können Eltern nicht Kindergeld erhalten und zusätzlich den vollen Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen. Das Finanzamt verrechnet das Kindergeld mit dem sich durch den Kinderfreibetrag ergebenden Steuervorteil.

Beantragung von Kindergeld

Eltern bekommen das Kindergeld nicht einfach so gezahlt, sondern müssen es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Den Antrag sollten Eltern am besten gleich nach der Geburt des Kindes stellen. Eltern können den Antrag online ausfüllen und vorab an die Familienkasse übermitteln. Anschließend wird der Antrag noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die Familienkasse geschickt.

Alternativ dazu können Eltern den Antrag auf Kindergeld auch vollständig digital an die Familienkasse übermitteln. Das klappt mit einem Elster-Zertifikat, das auch für die Steuererklärung genutzt wird. Solange es keine Veränderungen gibt, müssen Eltern das Kindergeld nicht jedes Jahr neu beantragen. Eltern müssen jedoch Veränderungen an die Familienkasse mitteilen, beispielsweise einen Umzug.

Wird das Kind volljährig, sollten Eltern rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag des Kindes einen neuen Antrag stellen, damit das Kindergeld nahtlos weitergezahlt wird. Die Familienkasse informiert jedoch rechtzeitig mit einem Schreiben an die Eltern darüber, dass ein neuer Antrag gestellt werden sollte. Zusammen mit dem neuen Antrag müssen Eltern den Nachweis einreichen, dass das Kind noch die Schule besucht, sich in der Ausbildung befindet oder studiert.

Tipp: Eine rückwirkende Beantragung von Kindergeld ist nur für maximal sechs Monate möglich. Wurde ein Kind geboren oder wurde es volljährig und der Antrag nicht sofort gestellt, zahlt die Familienkasse nur maximal sechs Monate nach Eingang des Antrags Kindergeld rückwirkend aus.

Neuerungen und Ansätze zur Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll nach den Plänen der Bundesregierung das Kindergeld ab dem 1. Januar 2025 ablösen. Anstelle von Kindergeld soll ein Garantiebetrag gewährt werden. Die Kindergrundsicherung soll Folgendes bündeln:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe für Kinder
  • Teile des Bildungs- und Teilhabepakets

Da es bislang ungefähr 150 verschiedene Familienleistungen gibt, die bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen, beantragen viele Familien nicht die Leistungen, die ihnen tatsächlich zustehen. Das führt dazu, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland armutsgefährdet sind, da sie die Leistungen nicht bekommen. Mit der Kindergrundsicherung soll das vermieden werden.

Gliederung der Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und aus einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag bestehen. Genau wie das Kindergeld soll der einkommensunabhängige Garantiebetrag bei 250 Euro pro Kind und Monat liegen. Auf der Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung soll der Garantiebetrag alle zwei Jahre angepasst werden.

Der Zusatzbetrag soll nach Alter des Kindes gestaffelt sein. Bundesfamilienministerin Lisa Paus plant bis zu 530 Euro für jüngere Kinder und bis zu 636 Euro für ältere Kinder.

Die Bundesregierung hat lediglich die Eckdaten für die Kindergrundsicherung vorgelegt. Noch läuft ein Gesetzgebungsverfahren, bevor das Gesetz endgültig verabschiedet ist.

Pfändbarkeit von Kindergeld

Kindergeld darf nicht gepfändet werden, da es für die Versorgung des Kindes vorgesehen ist. Vor einer Pfändung ist Kindergeld dennoch nicht sicher, wenn es auf ein Konto gezahlt wird, von dem das Geld gepfändet wird. Zusammen mit anderen Bezügen wie Vermögen und Gehalt der Eltern kann das Kindergeld dann gepfändet werden.

Im Fall einer Privatinsolvenz eines Elternteils wird das Kindergeld gepfändet, wenn es auf das Konto gezahlt wird, von dem die Pfändung erfolgt. Der Insolvenzverwalter prüft nicht, woher das Geld kommt. Damit das Kindergeld nicht gefährdet ist, sollten Eltern unbedingt vorsorgen.

Steht eine Pfändung an, können Eltern ein Pfändungsschutzkonto, ein sogenanntes P-Konto, eröffnen. Das Kindergeld kann auf das P-Konto gezahlt werden und ist damit vor einer Pfändung sicher. Ein bereits vorhandenes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.

Auch ein P-Konto kann gepfändet werden, doch unterliegen bestimmte Zahlungen, zu denen auch das Kindergeld gehört, dem Pfändungsschutz. Das Kindergeld steht dem Kind und nicht dem Schuldner zu.

 

 

 

Entdecken Sie noch mehr im Taunus:

pepelou-party
Kindergeburtstag, Familien- und Firmenfeier

Pepelou – Kinderfriseur

Göttert Sport - Titelbild
Schuhe und Kleidung

Sport Göttert – der Sportshop

VHS Schmitten-Titelbild
Ferienkurse- und Camps

VHS Hochtaunus

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.taunus4family.de/wp-content/uploads/2023/12/iStock-CalypsoArt.jpg 836 1254 Eva Tiedke-Trimborn https://www.taunus4family.de/wp-content/uploads/2019/01/t4f-logo03.png Eva Tiedke-Trimborn2023-12-18 11:15:062023-12-17 15:26:10Kindergeld – alles Wichtige zum Thema
Search Search

taunus4family in sozialen Netzwerken

taunus4family auf Facebook taunus4family auf Xing taunus4family auf YouTube taunus4family auf Instagram taunus4family auf LinkedIn

Termine entdecken

Mo. 27

Burgfestspiele Bad Vilbel 2026

Bad Vilbel
Mo. 27

Kulturhäppchen in Kronberg: Kostenlose Open-Air-Kultur für die ganze Familie

Kronberg im Taunus
Mo. 27

Bad Homburger Sommer 2026

Bad Homburg v. d. Höhe

Alle Veranstaltungen im Taunus

taunus4family

Das Taunus Familienportal

Eva Tiedke-Trimborn
Stresemannstraße 1h
61462 Königstein/Ts.

Tel +49 (0) 174 7736554
info@taunus4family.de

Über mich, Unser Newsletter, Werbung schalten, Impressum, Datenschutz­erklärung, AGB,

Aktuelle Beiträge

  • Karneval und Fasching im Taunus feiern 2026!5. Januar 2026 - 19:47
  • Advents- und Weihnachtsmärkte im Taunus und der Region 202530. November 2025 - 19:48
  • Schulstart: Tipps für mehr Selbstvertrauen bei Kindern26. Juli 2026 - 9:55
  • Frühstartrente: Der Staat spart künftig für Kinder – was Familien jetzt wissen sollten23. Juli 2026 - 13:30
  • Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz: Großbritannien geht voran20. Juli 2026 - 15:36

Den Taunus entdecken

  • Ausflugsziele mit Kindern
  • Sehenswürdigkeiten im Taunus
  • Spielplätze rund um Frankfurt
  • Sehenswürdigkeiten Rhein Main
  • Kinderfreundliche Restaurants
  • Webcam Feldberg (Taunus)
  • Ausflugsziele Taunus
  • Ausflugsziele mit Kindern Hessen
  • Sonntagsausflug mit Kindern
  • Familienleben
  • Kindergeburtstag Taunus
  • Kindergeburtstag feiern Rhein-Main
  • Theater und Bühnen
  • Weiterbildung und Information
  • Sport und Bewegung
  • Feste und Märkte
  • Kunst und Kultur
  • Basare und Flohmärkte
  • Natur und Tiere
  • Musik und Konzerte
© taunus4family | Webdesign: cambium.digital – Werbeagentur Bad Homburg
  • Link zu Facebook
  • Link zu Xing
  • Link zu Youtube
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
Link to: Blumendeko für eine Kinderparty: Farbenfrohe Ideen für unvergessliche Feierlichkeiten Link to: Blumendeko für eine Kinderparty: Farbenfrohe Ideen für unvergessliche Feierlichkeiten Blumendeko für eine Kinderparty: Farbenfrohe Ideen für unvergessliche Fei... Link to: Bildungspolitik – Starke Schüler brauchen starke Lehrer Link to: Bildungspolitik – Starke Schüler brauchen starke Lehrer Bildungspolitik – Starke Schüler brauchen starke Lehrer
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen