kindergrundsicherung
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Mit Kindergrundsicherung die Kinderarmut in Deutschland besiegen

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes 5. Kind.

Schon länger wird um eine Reform in der gegenwärtigen monetären Kinder- und Familienförderung gerungen, um soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen und jedem Kind, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, Teilhabe zu ermöglichen.

Das aktuelle Fördersystem ist intransparent, bürokratisch und sozial ungerecht, weil…

  • Das Kindergeld auf das Sozialgeld angerechnet wird, faktisch erhalten Kinder im SGB II-Bezug also kein Kindergeld.
  • Zu wenige Familien den Kinderzuschlag erhalten, da er zu kompliziert ist und zu starre Einkommensgrenzen hat.
  • Sehr gut verdienende Familien um ca. 100 Euro pro Kind und Monat mehr entlastet werden (ca. 290 Euro durch Kinderfreibeträge) als Normalverdienende mit einem Kindergeld von 192 Euro für das erste Kind.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro für jedes Kind direkt nach der Bundestagswahl. Mit einer Kindergrundsicherung soll der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem. Um die Kindergrundsicherung sozial gerecht und entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie langsam mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von 330 Euro, der der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus. Mehr lesen…

 

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V