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Schwangerschaft als Betriebsrisiko – Reform soll es ändern

Wie lässt sich eine Schwangerschaft mit der Berufstätigkeit als Selbstständige vereinbaren, insbesondere für Handwerkerinnen, bei denen bestimmte Tätigkeiten aufgrund der körperlichen Anforderungen möglicherweise nicht mehr möglich sind?

Manchen selbständigen Frauen fällt die Vereinbarung zwischen Job und Familie leichter, während sich angestellte Mütter aufreiben. Für andere war die Familiengründung sogar der Auslöser für den Schritt in die Selbständigkeit.

Aber wie ist es bei Handwerkerinnen? Denn so manche Schwangere kann nicht mehr auf der Leiter oder an der Maschine stehen – und die Regelungen sind anders als für Angestellte.

Kein Mutterschaftsgeld ohne Zusatzversicherungen

Selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld. Um finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft zu erhalten, müssen sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Dabei sind jedoch Wartezeiten zu beachten, weshalb eine sorgfältige Planung der Schwangerschaft erforderlich ist.

Für selbstständige Frauen, die sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, besteht während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird. Allerdings muss der Krankentagegeldanspruch zuvor abgesichert werden. Falls darauf verzichtet wurde, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Unabhängig davon, ob man privat oder gesetzlich versichert ist, müssen Unternehmerinnen Zusatzversicherungen abschließen, um finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft zu gewährleisten.

13 Euro Krankentagegeld

Selbstständige haben die Möglichkeit, sich für den Fall einer Schwangerschaft über ihre Krankenversicherung abzusichern. Allerdings gilt diese Absicherung in der Regel nur während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt umfassen. Während dieser Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 13 Euro pro Kalendertag. Im Gegensatz dazu gleicht ein Arbeitgeber bei angestellten Frauen die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn aus.

Selbstständige Frauen müssen sich daher bereits vor der Schwangerschaft ein finanzielles Polster für den Mutterschutz und das Wochenbett aufbauen. Dies kann jedoch besonders in der Phase einer Existenzgründung mit hohen Fixkosten schwierig bis unmöglich sein.

Eine schwangere Unternehmerin passt nicht ins System.

Muss man Glück haben und gute Lebensumstände sowie ein unterstützendes Netzwerk haben, um den Wunsch nach einem Kind verwirklichen zu können? Oder sollte unsere Gesellschaft vielmehr Frauen, unabhängig davon, ob sie angestellt, verbeamtet oder selbstständig sind, bestmöglich dabei unterstützen, neues Leben in die Welt zu bringen? Kinder, die zu zukünftigen Erwachsenen heranwachsen, von denen letztendlich auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren kann?

Aktuell bedeutet es jedoch für selbstständige Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen oder Einzelunternehmerinnen, dass sie im Zweifel nicht arbeiten können und dann im Grunde genommen Pech gehabt haben. Sie werden nicht mit staatlicher Unterstützung versehen, außer sie erhalten Krankentagegeld ab dem 43. Tag, an dem sie ihren Beruf nicht ausüben können. Es ist klar, dass dies nicht ausreichend ist. Darüber hinaus darf man währenddessen keinerlei Einkommen haben, was bedeutet, dass es absolut unmöglich ist, einen finanziellen Puffer für den Mutterschutz oder eine kurze Elternzeit anzusparen.

Schwangerschaft soll nicht zu Chancenungleichheit führen

Es sei wichtig, dass eine Schwangerschaft nicht zu einer Chancenungleichheit und einem Wettbewerbsnachteil auf dem Arbeitsmarkt führt. Auch Selbständigen muss es möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können. Die Ampelkoalition soll Verbesserungen beim Mutterschaftsgeld und beim Elterngeld für Selbständige auf den Weg bringen. CDU und CSU stellen einen Antrag vor. Eventuelle Kosten sollen nicht von den Beitragszahlern der Sozialversicherungen, sondern von den Steuerzahlern getragen werden, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Inzwischen liegt die Petition dem Bundestag vor und wurde geprüft. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Reform anzugehen. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt die Petition. Dies verdeutlicht den dringenden Bedarf an politischen Lösungsansätzen, um den Herausforderungen in Bezug auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Selbstständige gerecht zu werden.

Eine Schwangerschaft darf nicht zu Chancenungleichheit und Wettbewerbsnachteilen auf dem Arbeitsmarkt führen. Selbstständige Frauen sollen die Möglichkeit haben, ohne übermäßige Hürden eine Familie gründen zu können. Um Verbesserungen beim Mutterschaftsgeld und beim Elterngeld für Selbstständige einzuführen, soll die Ampelkoalition entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die CDU und CSU haben einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Die damit verbundenen Kosten sollten nicht von den Beitragszahlern der Sozialversicherungen, sondern von den Steuerzahlern getragen werden, da es sich um eine Aufgabe handelt, die die gesamte Gesellschaft betrifft.

Voll bezahlter Mutterschutz:
Eine selbstständige Frau erhält während des Mutterschutzes maximal 13 Euro pro Tag an Krankengeld. Angesichts der laufenden Kosten eines eigenen Betriebs ist dies kaum mehr als ein symbolischer Betrag. Aus diesem Grund wird die Forderung nach einem voll bezahlten Mutterschutz erhoben. Es wird angestrebt, dass selbstständige Frauen während dieser Zeit eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten, die den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird.

Ausgleichszahlungen:
Es wird vorgeschlagen, dass Ausgleichszahlungen auch auf schwangere Selbstständige in Berufen ausgeweitet werden sollten, die für angestellte Schwangere unter das Beschäftigungsverbot fallen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, gleiche finanzielle Unterstützung für selbstständige Frauen in solchen Berufen sicherzustellen, um ihnen während des Beschäftigungsverbots eine angemessene Absicherung zu bieten.

Krankentagegeld:
Es wird gefordert, dass im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden das Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung ausgezahlt wird. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, sicherzustellen, dass schwangere Frauen eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten und dass Verzögerungen bei der Auszahlung des Krankentagegeldes vermieden werden.

Notfalltöpfe:
Es wird betont, dass es dringend Notfalltöpfe geben sollte, um die Betriebe von selbstständigen Schwangeren vor Insolvenz zu schützen. Diese Notfalltöpfe dienen finanzielle Unterstützung und tragen dazu bei, dass selbstständige Schwangere in dieser Zeit eine stabile wirtschaftliche Grundlage haben, um ihre Betriebe aufrechtzuerhalten und sich angemessen um ihre Gesundheit und die Schwangerschaft kümmern zu können.

Betriebshelfer- und Betriebshelferinnen:
Es wird gefordert, eine Betriebshilfe nach dem Vorbild der Landwirtschaft einzurichten, um Betrieben aus anderen Wirtschaftsbereichen unbürokratisch und kostenfrei zu unterstützen. Diese Betriebshelfer- und Betriebshelferinnen sollen dazu dienen, in Zeiten, in denen selbstständige Frauen aufgrund von Schwangerschaft oder anderen Umständen ihren Betrieb vorübergehend nicht führen können, einspringen und unterstützen zu können. Durch diese Maßnahme sollen betroffene Betriebe in ihrer Funktionsfähigkeit aufrechterhalten werden, während die selbstständigen Frauen die notwendige Zeit für ihre persönlichen Belange, wie beispielsweise die Schwangerschaft, nehmen können.

Elterngeldreform:
Im Rahmen der Elterngeldreform wird gefordert, dass vorherige schwangerschaftsbedingte finanzielle Einbußen abzugsfrei hinzuverdient werden können. Dies bedeutet, dass selbstständige Frauen, die während der Schwangerschaft aufgrund ihrer Tätigkeit Einkommenseinbußen hatten, während des Elterngeldbezugs die Möglichkeit haben sollten, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne dass dies zu einer Kürzung des Elterngeldes führt.

Ausbildungsbonus:
Es wird gefordert, einen Ausbildungsbonus für Betriebe einzuführen, die die Auszubildenden während des schwangerschaftsbedingten Ausfalls übernehmen. Dieser Bonus soll als Anreiz dienen, damit Betriebe die Ausbildung der betroffenen Auszubildenden fortsetzen und sicherstellen können, dass die Auszubildenden während ihrer Abwesenheit aufgrund der Schwangerschaft weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten.

Kein Antasten von Betriebsvermögen:
Betriebsvermögen soll nicht angetastet werden müssen, um die Arbeitsfähigkeit des Betriebs zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass der Betrieb weiterhin ordnungsgemäß funktionieren kann und keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens entstehen.

 

FAZIT

Die EU-Regelung zum Mutterschutz Selbstständiger muss auch in Deutschland umgesetzt werden. Eine Schwangerschaft ist keine individuelle, tragische Krankheit und darf nicht als solche behandelt werden.

Der parlamentarische Prozess ist damit gestartet. Aber das Vorhaben ist komplex – da es in mehrere Zuständigkeit von Ministerien fällt. Die parlamentarischen Mühlen laufen langsam.