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Stiefkindadoption jetzt auch ohne Trauschein möglich

Auch Unverheiratete sollen künftig die Kinder ihres Partners adoptieren können

Es gibt viele Patchworkfamilien, in denen die Partner Kinder aus früheren Beziehungen mit in die Familie bringen. „Sollte aus dieser Wahlfamilie durch Adoption der Kinder des Partners eine Familie im rechtlichen Sinn mit allen – insbesondere erb- und unterhaltsrechtlichen – Rechten und Pflichten entstehen, so gab es bislang enge Grenzen. Eine „Stiefkindadoption“ war nur bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern möglich.

Mit dem Gesetz des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familie, das am 31. März 2020 in Kraft trat, besteht nun auch in Patchworkfamilien ohne Trauschein die Möglichkeit, die Kinder des Partners zu adoptieren.

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Quelle: news aktuell v. 03.06.20