Selbstanzeigen helfen auch Eltern beim Kindergeld

Macht jemand dabei falsche oder unvollständige Angaben oder verschweigt zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen, gelten die allgemeinen Strafvorschriften der Abgabenordnung über Steuerhinterziehung – auch wenn für die Auszahlung die sogenannten Familienkassen der Arbeitsagenturen zuständig sind. Auch volljährigen Kindern und Bevollmächtigten aller Art, die an dem Betrug mitwirken, droht eine Strafe. Stellt ein Arbeitgeber eine falsche Bescheinigung über ein Ausbildungsverhältnis aus, ist er wegen Beihilfe oder Begünstigung dran.

Verfolgt werden können sogar Taten, die weit länger als fünf Jahre zurückliegen, weil die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn die Tat beendet (und nicht nur vollendet) ist.