Die Kita hat in den Ferien geschlossen

Schließungszeit. Das betrifft nicht nur alleinerziehende Mütter, sondern auch die wachsende Zahl von Eltern, die beide berufstätig sein müssen, um sich finanziell über Wasser zu halten. Das Jugendamt hat allerdings die Pflicht, im Notfall eine anderweitige Betreuung sicherzustellen. So steht es in Paragraf 22a, Sozialgesetzbuch VIII, auf das sich Eltern berufen können. Theoretisch! Praktisch ist diese Regelung nur sinnvoll, wenn ihr Kind alt genug ist, um solche kurzfristigen Wechsel zu verkraften (also nicht mehr im Krippenalter), und wenn die Kita-Zeiten passen:

Wird im Ausweich-Kindergarten nicht die Stundenzahl angeboten, die sie brauchen, haben sie Pech! Übrigens: Wenn sie mehrere Kinder in verschiedenen Einrichtungen haben und sich schon öfters darüber geärgert haben, dass der Kindergarten in der ersten Hälfte der Sommerferien schließt und der Hort in der zweiten Hälfte – nur über diese zeitversetzten Schließzeiten können überhaupt alternative Betreuungsplätze angeboten werden.