Reform beim Elterngeld und der Elternzeit

Das sogenannten Elterngeldes Plus soll eine frühere Rückkehr in den Beruf attraktiver machen: Bei dieser Variante können Paare das Elterngeld doppelt so lange wie bisher beziehen, wobei die monatlich ausgezahlte Summe halbiert wird. Daraus ergeben sich Vorteile für diejenigen Eltern, die bald nach der Geburt ihres Babys wieder in Teilzeit arbeiten wollen oder müssen. Unterm Strich bekommen in Teilzeit arbeitende Eltern über den gestreckten Zeitraum dann genauso viel Elterngeld wie Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten.

Zusätzlich ist ein Partnerschaftsbonus geplant: Väter und Mütter, die zeitgleich in Teilzeit wechseln, um sich um das Kind zu kümmern, können dafür vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate bekommen. Änderungen sind auch bei der dreijährigen Elternzeit geplant: Künftig sollen Eltern einen Zeitraum von zwei Jahren später in Anspruch nehmen können – bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Der Wunsch muss drei Monate vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden, seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Die neue Regelung soll laut Schwesig ab 1. Juli 2015 in Kraft treten.