Aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen

Aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen

Für Eltern ist es wohl das Schlimmste, was überhaupt passieren kann: wenn das eigene Kind stirbt oder todkrank ist. Als erstes EU-Land schickt sich Belgien an, aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu erlauben. Anders als in Deutschland ist Sterbehilfe in Belgien seit 2002 bei Volljährigen erlaubt. Voraussetzungen sind, dass der Patient schwer krank ist, dass er den Wunsch äußert zu sterben und dass er die mentale Reife zu dieser Entscheidung besitzt. Das Sterbehilfegesetz für Minderjährige soll grundsätzlich ebenfalls auf diesen Prinzipien basieren, allerdings die Voraussetzungen strenger fassen. Die Krankheit des Kindes muss – anders als bei Erwachsenen – unheilbar sein. Psychische Erkrankungen sind – ebenfalls anders als bei Volljährigen – kein ausreichender Grund, um sich ein tödliches Mittel geben zu lassen. Zudem müssen in jedem Fall die Eltern des Minderjährigen zustimmen.
Der Regelung muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. In den Niederlanden gilt, auch wenn dies nicht gesetzlich geregelt ist, in der Praxis ein Mindestalter von zwölf Jahren für Sterbehilfe bei Kindern.