Gesetz erlaubt das „dritte Geschlecht“

Kommt ein Kind mit sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechtsorganen auf die Welt, müssen sich Eltern ab sofort nicht mehr auf das Geschlecht ihres Kindes festlegen. Ein neues Gesetz erlaubt es, das Feld in der Geburtsurkunde freizulassen. Geregelt ist allerdings noch nicht, ob bestehende Einträge geändert werden dürften oder ob Menschen des dritten Geschlechts eine Ehe schließen können oder nur eine eingetragene Partnerschaft. Dennoch ein erster Schritt in die richtige Richtung.