Unterhalt kann befristet werden

Ein Unterhaltspflichtiger kann eine Änderung des Vertrages verlangen, wenn sich die Rechtslage geändert hat. 

Bereits in den Fällen, in denen die Kinder älter als drei Jahre alt sind sollte man daher überprüfen lassen, ob der Ehevertrag hier aufgrund der Unterhaltsreform verändert werden muß. Eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, wenn ehebedingte Nachteile bestehen. Eine Befristung trotz fortbestehender ehebedingter Nachteile komme nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht.