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© 2017 DuMont Mediengruppe
Familienpolitik /28. Mai 2022

Entlastung für Eltern bei der Pflegeversicherung ab 2023

2001 hat das Bundesverfassungsgericht eine große Frage aufgeworfen: Müssen Eltern bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung bessergestellt werden als Kinderlose – weil sie durch ihre Kinder zum Erhalt des Systems beitragen?

Das Gericht beanstandet, dass in der Pflegeversicherung lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird, aber bei den Beiträgen keinerlei Unterscheidung nach der Anzahl der Kinder getroffen wird. Wer ein Kind hat oder drei oder fünf, zahlt derzeit unterschiedslos 3,05 Prozent vom Bruttoeinkommen in die Pflegeversicherung, wohingegen Kinderlose 3,4 Prozent zahlen.

Benachteiligung „bereits ab dem zweiten Kind“

Nach Ansicht der Richterinnen und Richter greift das aber zu kurz: Je mehr Kinder eine Familie habe, desto größer seien der anwachsende Erziehungsmehraufwand und die damit verbundenen Kosten. „Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein“, heißt es.

Mit der Anzahl der Kinder steige erstens der wirtschaftliche Aufwand der Familien, zweitens führe die Kindererziehung zu verringerten Erwerbschancen.

20 Jahre später hat sich das Bundesverfassungsgericht also selbst die Antwort auf die alte Frage gegeben: Eltern mit mehreren Kindern sollen in Zukunft weniger Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. Eltern sollten entsprechend der konkreten Zahl ihrer entlastet werden. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. Juli des kommenden Jahres die Beiträge nach der Kinderzahl staffeln.

Weiterhin keine Entlastung bei Renten- und Krankenversicherung

Zwar ist eine Entlastung größerer Familien in der Pflegeversicherung nötig. Doch dort, wo es um wirklich viel Geld geht, nämlich bei der Renten- und Krankenversicherung sieht das Verfassungsgericht keine Notwendigkeit für einen Familienbonus.

Dort werde der Erziehungsaufwand schon jetzt ausreichend kompensiert, entschieden die Richter: In der Rentenversicherung erhält etwa der erziehende Elternteil für jedes Kind bis zu drei Rentenpunkten zusätzlich gutgeschrieben. Zudem sind Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos mitversichert.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt: „Die Pflegeversicherung muss aber auch grundsätzlich solider finanziert werden. Auch das werden wir angehen“.

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