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Gut zu Wissen /8. Juli 2022

Bundestag verabschiedet 27. BAföG-Novelle

Das BAföG wird ‚attraktiver, moderner und flexibler‘!

Die Zahl der Geförderten ist schon seit Jahren rückläufig ein typisches Mittelschicht-Problem, so das Studentenwerk. Obwohl beide Eltern arbeiten würden, können viele Familien ihre studierenden Kinder nicht unterstützen. Dennoch erhalten viele dieser Studierenden keine finanzielle Unterstützung vom Staat, da die Eltern zu viel verdienen. In Zukunft soll das BAföG elternunabhängiger werden. Geplant ist statt dem Kindergeld ein „Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung“, welcher direkt an die Studierende ausgezahlt wird und nicht mehr wie bisher an die Eltern.

Mit der BAföG Reform 2022 ab dem WS 2022/2023 sollen die Bedarfssätze an die Inflation und gestiegenen Mietpreise angepasst werden.

Die Novellierung sieht vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen.

Studierende erhalten ab dem Wintersemester maximal 449 Euro pro Monat Ausbildungsförderung. Der Mietzuschuss für Personen, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt auf 360 Euro (bisher 325 Euro). Zusammen mit einem Zuschlag für die Pflege- und Krankenversicherung liegt der BAföG-Höchstsatz damit bei 931 Euro statt aktuell 861 Euro.

Der Entwurf muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden.

Mehr Studierende mit Anspruch auf BAföG

Die BAföG-Reform 2022 sieht auch eine Anpassung beim Elternfreibetrag vor. Er erhöht sich um 20 Prozent und steigt von 2.000 Euro auf 2.400 Euro für verheiratete Eltern. Für einen alleinstehenden Elternteil sind es dann 1.596 Euro.

Dieser Anteil des elterlichen Einkommens bleibt bei der BAföG-Berechnung außen vor. Viele Studierende, die bisher keinen Anspruch haben, da der Verdienst der Eltern etwas zu hoch ist, könnten so ab dem kommenden Semester anspruchsberechtigt sein.

Altersgrenze und Hinzuverdienstgrenze steigen

Neben den höheren Bedarfssätzen, Freibeträgen und dem höheren Wohnzuschuss sollen BAföG-Empfänger mehr hinzuverdienen können. Bisher bleiben 290 Euro bei einem Nebenjob anrechnungsfrei. Künftig sollen es 330 Euro sein.

Ebenfalls geplant ist eine Anhebung des Alters, bis zu dem BAföG beantragt werden darf. Derzeit ist Schluss, wenn Personen über 30 Jahre alt sind. Die neue Altersgrenze soll bei 45 Jahren liegen.

Weitere Schritte sind geplant: So soll beispielsweise eine sogenannte Studienstarthilfe kommen, mit der Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel ihre Studienerstausstattung bezahlen können. Auch die Förderhöchstdauer steht auf der Agenda. Derzeit wird das BAföG maximal neun Semester lang gezahlt.

Höhere Kosten für studentische Krankenversicherung durch neuen BAföG-Satz

Die BAföG-Erhöhung 2022 wird Auswirkungen auf die Kosten der studentischen Krankenversicherung haben. Diese hängen vom Bedarfssatz ab. Diese Berechnungsgrundlage steigt von 752 Euro auf 809 Euro. Ab dem Wintersemester müssen Studierende somit rund 83 Euro plus Zusatzbeitrag für die Krankenkasse zahlen. Das ist eine Erhöhung von knapp sechs Euro. Der Pflegebeitrag steigt ebenfalls leicht auf rund 25 Euro.

Außerdem neu: Mit BAföG Digital kann der BAföG-Antrag jetzt auch online erstellt und verschickt werden!

Eine konkrete Übersicht mit den wichtigsten Änderungen findet ihr auf der Infoseite des DSW.

FAZIT: Die geplante BAföG Reform 2022 bietet gute Chancen für Studierende: Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 nun BAföG erhalten: Ausprobieren und vorher unter www.bafoeg-digital.de BAföG-Antrag stellen! Wer weiß, ob sonst nicht Förderung verschenkt wird.

 

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