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Familienpolitik /22. September 2018

Baukindergeld – Hilfe vom Staat auf dem Weg ins Eigenheim

 

Für einen Großteil aller Familien ist eine eigene Immobilie, das Ende von teuren Mietzahlungen und mehr Platz für alle Familienmitglieder bisher unbezahlbar gewesen. Mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Einführung des sogenannten Baukindergelds soll es Familien aktuell leichter gemacht werden, Wohneigentum zu erwerben.

Ab dem 18. September bis 31. Dezember 2020 gibt es nun Baukindergeld vom Staat, der an Familien und Alleinerziehende mit bis zu 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgeschüttet wird und es auch weniger begüterten Familien erlauben soll, sich ihre erste Immobilie zu kaufen oder zu bauen.

Es ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft:

 

Es gibt eine Einkommenshöchstgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen (nicht jährliches Bruttoeinkommen) darf nicht über 75.000 Euro liegen. Je Kind wird ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro angerechnet. Maßgeblich für den Baukindergeld-Antrag ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde dies bedeuten, dass sie maximal 105.000 Euro pro Jahr verdienen darf. Wer darüber liegt, erhält kein Baukindergeld.

Baukindergeld gibt es für jedes zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt lebende Kind, für die Kindergeld bezogen wird. Bei einer fünfköpfigen Familie mit drei Kindern kann eine Familie also 36.000 Euro zusätzlich jährlich in die Tilgung Ihrer Baufinanzierung investieren.

In zeitlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen recht weit gefasst. Wurde der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen bzw. die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt, kann der Antrag auf Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 und spätestens bis Ende 2023 bei der KfW-Bankengruppe gestellt werden. Innerhalb von 3 Monate nach Einzug muss er allerdings gestellt sein. Das Baukindergeld muss nicht zurückbezahlt werden.

 

Fazit: Eine schöne Finanzspritze, die jedoch in früherer Zeit den Effekt hatte, dass die Immobilienpreise noch weiter nach oben klettern, da die Nachfrage größer wird. Vielleicht wäre es ratsamer, die Nebenkosten für Familien zu senken, in dem man einen Freibetrag für die Grunderwerbssteuer festlegt?

 

 

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