Blut doch nicht dicker als Wasser?

Blut doch nicht dicker als Wasser?

Man geht davon aus, dass etwa jedes 10. Kind in Deutschland ein Kuckuckskind ist. Es geht um die Frage, ob es mit den Menschenrechten vereinbar ist, wenn biologischen Vätern keine Möglichkeit eingeräumt wird, die rechtliche Vaterschaft anzufechten, um für das Kind auch rechtlicher Vater sein zu können. In regelmäßigen Abständen von wenigen Monaten stand das deutsche Familienrecht in den letzten Jahren auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Immer wieder wurde Deutschland wegen der Diskriminierung von Vätern verurteilt. Im Kampf um die Anerkennung als rechtliche Väter sind zwei Männer allerdings aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dieser bestätigte nun die deutsche Regelung „einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind“. Diese sei nicht grundsätzlich höher zu bewerten als die durch eine familiäre Bindung entstandene soziale Vaterschaft. Das Umgangsrecht der biologischen Väter wird durch die neuen Urteile nicht beseitigt.