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Gut zu Wissen /5. November 2018

Kinder bringen und abholen, wann die Eltern wollen

Wir hetzen nach Dienstschluss von unserem Arbeitsplatz durch den Straßenverkehr, gegebenenfalls mit einem Abstecher beim Supermarkt, um unser Kind schweißgebadet und mit schlechtem Gewissen, schon wartend an der Tür der Kita abzuholen? Jeder von uns hat diese Situation schon erlebt oder erlebt sie immer wieder.

Politik und Wirtschaft haben in unserer Gesellschaft schon viele Maßnahmen ergriffen, um Familie und Beruf möglich zu machen. Dennoch stehen Väter und Mütter – und ihre Kinder – täglich vor der Herausforderung, in ihrem Alltag die verschiedenen Anforderungen und Bedürfnisse von Arbeitswelt und Familie miteinander zu verzahnen.  Besonders Alleinerziehende oder Familien, in denen beide Eltern (Schicht) arbeiten, sind davon betroffen. Wird keine passendes Kinderbetreuung angeboten, kann dies für arbeitsuchende Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bedeuten ohne Krippen/-Kitaplatz kein Job – und umgekehrt.

Seit 2013 Jahren gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter auch für Kinder unter drei Jahren. Weil es in vielen Städten immer noch zu wenig Kitaplätze gibt, klagen Eltern immer wieder vor Gericht für ihre Rechte. Es geht dabei um Fahrtwege zur Kita, längere Öffnungszeiten bzw. bedarfsgerechter und wohnortnaher Betreuungsplatz bei einer Tagespflege oder ob Kosten für eine private Betreuung erstattet werden.

Das Gesetz, das Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz zusichert, ist unausgegoren und nicht eindeutig formuliert, so die Fachjuristen. Die Kommunen legen mitunter recht großzügig aus, was bedarfsgerecht ist, meist zum Nachteil der Eltern.

Aktuell hat das Verwaltungsgericht in Aachen im Fall eines klagenden berufstätigen Ehepaares mit einem einjährigen Kind entschieden, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit für das Kind bedarfsgerecht sei.

Wichtig ist in jedem Fall, mehr Mut zu haben, seine Rechte und individuellen Bedürfnisse einzufordern. Die Kommunen haben die Betreuungszeiten so zu gestalten, dass die Eltern ihre Kinder bringen und abholen können, wann sie wollen und wie sie wollen – und nicht, wie es den Trägern selbst am besten passt. Das haben Gerichte  in einigen Verfahren bestätigt.

 

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