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elterngeld-reform
© iStock/keyvisual
Gut zu Wissen /3. März 2020

Elterngeldreform geplant

Elterngeld erhalten Paare, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus).

Nun arbeitet das Familienministerium an einer Elterngeldreform, die das Elterngeld auf noch mehr Partnerschaftlichkeit zwischen Müttern und Vätern ausrichten soll. Geplant ist, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Bessere Unterstützung bei Frühgeburten

Eltern von Frühchen sollen künftig einen Monat mehr Elterngeld bekommen, wenn das Kind mindestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist.

Eltern in Teilzeit

Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit arbeiten, dürfen in Zukunft zudem 32 statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Außerdem werden die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus gelockert. Dabei handelt es sich um zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn beide Eltern eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung der Kinder teilen. Der Bonus stärke die Beteiligung von Vätern nachweislich, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Herabsetzung des Grenzbetrags

Spitzenverdienerpaare, die mehr als 300.000 Euro Einkommen haben, sollen ihren Anspruch auf Elterngeld verlieren. Die Grenze liegt bisher bei 500.000 Euro.

 

 

 

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