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© Julian Stratenschulte/dpa
Gut zu Wissen /23. Januar 2019

Mehr Geld für Studenten und Fachschüler

 

Der Studienplatz ist sicher, das Geld dafür meist aber noch nicht. Wer studiert oder in der Ausbildung steckt, der jobbt, um das Nötigste zum Leben zu verdienen. Weit über die Hälfte aller Studierenden oder Azubis verdient sich nebenbei etwas dazu. Mal sind es Ferienjobs, mal sind sie im Mini- oder Midijob beschäftigt oder dauerhaft als Werkstudent.

Gleichzeitig ist die Zahl der Studenten und Schüler, die Bafög bekommen, gesunken. Mit dem geplanten neuen Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will die Regierung die Trendwende schaffen. Studenten und Schüler sollen ab Mitte 2019 deutlich mehr Bafög bekommen können.

 

Bafög-Reform – das soll sich ändern

 

  • Der Förderhöchstsatz soll bis Herbst 2020 in zwei Stufen von heute 735 Euro im Monat ab dem Wintersemester 2019 auf 861 Euro monatlich steigen. Die individuellen Bedarfssätze sollen bis 2020 um insgesamt sieben Prozent steigen.
  • Neben 427 Euro für den Grundbedarf soll der Wohnzuschlag für Bafög-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, von 250 Euro auf 325 Euro angehoben werden. Damit reagiert die Reform auf steigende Mieten.
  • Zugleich werden die Zuschläge zu Kranken- und Pflegeversicherung dem Entwurf zufolge um 23 Euro auf 109 Euro erhöht.
  • Die Einkommensfreibeträge sollen in zwei Schritten um insgesamt neun Prozent angehoben werden. Damit sollen Kinder aus Familien, die bisher knapp über den Grenzen liegen, zukünftig auch Bafög bekommen.
  • Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden soll im Jahr 2020 von derzeit 7500 auf künftig 8200 Euro angehoben werden. Azubis, die gegenüber eigenen Kindern oder Ehepartnern unterhaltspflichtig sind, sollen einen zusätzlichen Freibetrag von 2300 statt bisher 2100 Euro erhalten.
  • Wer gefördert wurde, soll zudem nicht lebenslange Schulden fürchten. Bisher musste man nur die Hälfte des Geldes und maximal 10.000 Euro zurückzahlen, und zwar in monatlichen Raten. So soll unter anderem jenen die (Rest-)Schuld erlassen werden, die den Darlehensanteil des Bafög trotz Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen können.

    Statt das Bafög als verzinsliches Bankdarlehen der Förderbank KfW auszuzahlen, soll der Staat es ab dem Wintersemester 2019/2020 als zinsfreies Darlehen bereitstellen.

Eine Milliarde Euro will sich die große Koalition die Reform bis 2021 kosten lassen.

 

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