© tatyana_tomsickova/iStock.com

Wartezeiten am Flughafen – Spiel, Spaß und Fluggastrechte

Das Fliegen fasziniert Kinder. Sie können den spannenden Flughafenbetrieb beobachten, das Be- und Entladen von Koffern, das Anschließen von Tankwagen an die Flugzeuge und vielleicht sogar ein Blick auf den Piloten durch die Fenster des Flughafens. Das Reisen mit Kindern, insbesondere mit Kleinkindern, stellt allerdings immer eine besondere Herausforderung dar, besonders wenn man weitere Strecken zurücklegen möchte und sich für das Fliegen entscheidet.

Auf Langstreckenflügen verbringt man nicht nur eine lange Zeit im Flugzeug. Oftmals vergessen wir, dass auch erhebliche Zeiten für das Einchecken, das Warten im Transitbereich, das Warten am Gate, das Warten bei Verspätungen und das Warten am Gepäckband hinzukommen. In diesen scheinbar endlosen Minuten und Stunden ist es wichtig, die Kinder entsprechend zu beschäftigen. Dadurch schafft man nicht nur eine stressfreie Atmosphäre, sondern auch müde Kinder, die im Flugzeug friedlich schlafen.

Die Grundregel, um die Wartezeit zu überbrücken, lautet: Action!
Viele Flughäfen bieten Spielzonen, Indoorspielplätze oder sogar Gärten, in denen Kinder sich austoben können. Und natürlich ist Bewegung auch für Erwachsene von Vorteil!
Auf Flughäfen, die keine speziellen Spielbereiche haben, kann man selbst für Spaß sorgen. Hier sind einige Tipps, die wir empfehlen:

Das Terminal erkunden: Flughäfen sind eine große und faszinierende Welt. Beim Herumspazieren und Entdecken gibt es immer interessante Dinge zu finden, selbst wenn sie nur für Kinderaugen spannend sind. (Ein Erwachsener kann die Expedition leiten, während ein anderer auf das Gepäck aufpasst).

Schauen: Auf nahezu jedem Flughafen gibt es eine Aussichtsterrasse, wo man neben frischer Luft auch hervorragende Ausblicke auf startende und landende Flugzeuge sowie den Bodenverkehr hat. Auch im Boarding-Bereich gibt es oft Fenster, durch die man einen Blick auf das Flughafengelände werfen kann. Ähnlich wie beim Fernsehen sind Kinder hier stundenlang beschäftigt.

Die Fortbewegungsmethode ändern: Wenn Kinder nicht mehr rennen wollen (oder können), kann man eine (vorsichtige) Rallye mit einem Buggy oder dem Gepäckwagen veranstalten. An vielen Flughäfen kann man Buggys auch ausleihen!

Leere Gänge nutzen: Auf jedem Flughafen gibt es Platz, man muss ihn nur finden. Fang- und Rennspiele in den breiten Korridoren oder Power-Walking-Touren zwischen Terminals halten fit und machen die Kinder müde für den Weiterflug.

Elektronik: Die Krönung ist ein mitgebrachtes Abspielgerät für DVDs oder Mediadateien, wie zum Beispiel ein Laptop oder ein iPad. Ein iPhone mit einigen Spiel-Apps (die man auch schnell noch kostenlos herunterladen kann) reicht für ein Kind ebenfalls aus. Oder Sie geben den Kindern den Fotoapparat zur Verwendung frei, wenn man ihnen den Umgang damit zutraut. Daraus kann ein kreatives Urlaubsprojekt entstehen – oder es macht Spaß, die schlimmsten Grimassen zu fotografieren.

Socialize: Wenn man Glück hat, findet man eine Familie in einer ähnlichen Situation, die ebenfalls Zeit im Wartemodus verbringen muss. Perfekt sind Kinder im ähnlichen Alter oder ältere Mädchen, die gerne als Babysitter fungieren. Die Spiele, die man für das Flugzeug eingepackt hat, können natürlich auch bei Verspätungen genutzt werden – allerdings raubt man sich damit die Beschäftigung während des Fluges. Hier ist also eine sorgfältige Abwägung erforderlich!

Aus der Not eine Tugend machen: Anstatt sich über Verspätungen zu beschweren oder über lange Zwischenstopps zu jammern, kann man das Positive darin sehen und es zu einer besonderen Gelegenheit für die Kinder machen. Kinderkinos oder Fast-Food-Restaurants sind dann eben ausnahmsweise erlaubt, man nimmt sich für jeden Handgriff extra viel Zeit und jeder darf endlos lange auf der Toilette sitzen…

Was aber ist, wenn die Flug­verbindung nicht klappt oder sich verspätet?

Fluggastrechte – Welche Ansprüche habe ich?

Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) ist eine wichtige Gesetzgebung, die die Rechte der Fluggäste schützt und Entschädigungen bei Flugausfällen und -verspätungen gewährleistet. Diese Verordnung wurde entwickelt, um den Passagieren bei Problemen während ihrer Flugreisen zur Seite zu stehen und ihnen eine gewisse Sicherheit zu bieten.

Welche Voraussetzungen muss mein Flug erfüllen, damit ich überhaupt Ansprüche habe?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen. Sie gewährleistet den Fluggästen verschiedene Rechte, wenn es zu Flugverspätungen, -annullierungen oder Überbuchungen kommt.

Zielflughafen und Sitz der Fluglinie müssen in der EU bzw. einem der folgenden genannten Länder liegen: einschließlich der französischen überseeischen Départements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin; der Azoren und Madeira als Teile des portugiesischen Hoheitsgebiets; der Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla als spanische Hoheitsgebiete und der Aland-Inseln als zu Finnland gehörig) zudem Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder in der EU ankommen. Daher profitieren auch deutsche Passagiere von diesen Rechten, wenn sie innerhalb der EU oder mit einer EU-Fluggesellschaft reisen.

Wann sind welche Ansprüche im Falle von Flugärger überhaupt möglich?

Ein wichtiger Aspekt der Verordnung ist das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen und -annullierungen. Wenn ein Flug in der EU gestartet ist und um mehr als drei Stunden verspätet ankommt, haben die Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist, die von der Fluggesellschaft nicht kontrolliert werden können.

Des Weiteren haben Fluggäste bei Annullierungen das Recht auf Alternativbeförderung zum Zielort oder auf Rückerstattung des Ticketpreises. Wenn ein Flug gestrichen wird und der Passagier nicht rechtzeitig informiert wird, können zusätzliche Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Kommunikation entstehen. Die Fluggesellschaften sind in solchen Fällen verpflichtet, den Passagieren Unterstützung anzubieten.

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt auch klare Regeln für den Fall von Überbuchungen fest. Wenn ein Flug überbucht ist und Passagiere nicht mitfliegen können, haben sie das Recht auf Entschädigung und Unterstützung. Die Fluggesellschaften müssen freiwillige Passagiere suchen, die gegen eine angemessene Entschädigung auf ihren Sitzplatz verzichten möchten, bevor sie zu einer Zwangsausbuchung greifen.

Zusätzlich können Passagiere, die von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen sind, unter bestimmten Umständen auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und gegebenenfalls eine Unterkunft haben. Diese Leistungen sollen den Passagieren helfen, die Unannehmlichkeiten während des Wartens zu mildern und ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Ansprüche geltend machen

Um ihre Rechte geltend zu machen, sollten Passagiere im Falle von Flugproblemen unverzüglich die Fluggesellschaft kontaktieren und ihren Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung geltend machen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Flugtickets und Buchungsbestätigungen aufzubewahren, da diese bei der Durchsetzung der Ansprüche hilfreich sein können.

Im Fall von Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte können sich Passagiere an nationale Durchsetzungsstellen oder spezialisierte Unternehmen wie AirHelp wenden, die ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen können. Diese Unternehmen haben Expertise auf dem Gebiet der Fluggastrechte und unterstützen die Passagiere bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Fluggesellschaften.

 

Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung deutsche Passagiere mit wichtigen Schutzrechten ausstattet. Sie gewährleistet Entschädigungen bei Flugverspätungen und -Annullierungen, regelt die Rechte bei Überbuchungen und stellt sicher, dass den Passagieren angemessene Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Das Wichtigste ist aber: Ruhe bewahren! Nervöse und gereizte Eltern sind der beste Weg, um nervige, laute und anstrengende Kinder zu haben.