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Kinderfotos im Internet – Gesetze und Tipps

Anna sieht zu niedlich aus in ihrem kleinen Schwimmoutfit. Sie balanciert mit den Füßen im Babybecken des Freibads, das Eis, an dem sie lutscht, klebt schon größtenteils an ihr: auf der Nase, um den Mund, am Oberkörper. Es tropft runter bis auf ihre speckigen Kleinkind-Oberschenkel. Ich habe den Moment mit der Handykamera festgehalten und poste das Bild auf Facebook. „Klebrige Abkühlung“ schreibe ich dazu und setze einen lachenden Smiley daneben…

In Deutschland nutzen 32 Millionen Menschen regelmäßig Facebook. Auf Platz zwei folgt mit 21 Millionen deutschen Nutzern die Plattform Instagram. Auch auf Xing, Pinterest und Twitter sind die Bundesbürger unterwegs.

Auch viele andere Eltern nutzen diese Dienste gerne, um in Austausch mit Freunden und Familienmitgliedern zu gehen. Gerade während der Corona-Pandemie wurden soziale Medien dafür verwendet, mit den Großeltern und anderen lieben Menschen in Kontakt zu bleiben. Zu diesem Zweck werden auch gerne die Fotos der eigenen Kinder gepostet. Das Thema von Kinderfotos im Netz ist ein heftig Umstrittenes. Wie sehen die gesetzlichen Regelungen dazu aus? Und welchen Ratschlag geben Experten?

Kinderfotos im Netz: Was sagt das Gesetz?

Grundlage des ganzen Themas ist das Recht am eigenen Bild. Dieses steht nämlich auch den ganz kleinen Kindern bereits zu. Bei der Thematik von Kinderfotos im Netz kommen zwei Gesetze zum Zug. Zum einen das Kultururhebergesetz (KUG), zum anderen die Datenschutzverordnung (DSGVO).

Das KUG bezieht sich darauf, wer das Urheberrecht an einem Bild besitzt. Entscheidend bei der Thematik rund um Kinderfotos im Internet ist aber eher die DSGVO. Dort ist geregelt, dass jede Person, die auf einem Bild abgelichtet wird, ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben muss.

Bei Bildern des eigenen oder fremden Nachwuchses muss mindestens ein Sorgeberechtigter des Kindes sein Einverständnis erteilen. Wichtig ist, dass der Elternteil genau erfahren muss, wann, wo und in welcher Form das Foto publiziert wird. Gerade kleine Kinder können nicht selbst ihr Okay geben, weil sie die Tragweite dieser Zustimmung nicht verstehen können. Sie wissen nicht, dass es Menschen gibt, die ihre Bilder missbrauchen könnten. Ihnen ist normalerweise auch nicht bewusst, dass die Löschung von Fotos im Netz oft nicht ohne weiteres möglich ist.

Angenommen, die Tante schießt ein süßes Foto auf dem Kindergeburtstag und will es auf ihrem Facebook-Profil mit Freunden und Bekannten teilen. Dann muss mindestens Mutter oder Vater sein Einverständnis geben. Sind sich zwei Sorgeberechtigte uneinig, ob das Bild des Kindes veröffentlicht werden darf, entscheidet im schlimmsten Fall das Familiengericht.

Die Eltern dürfen im Namen der Kinder so lange ihre Einwilligung geben, bis das Kind selbst die notwendige Einsicht besitzt. Kann der Nachwuchs verstehen, was die Veröffentlichung eigener Fotos im Internet bedeutet, darf er selbst zustimmen oder ablehnen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Jugendliche mit spätestens 14 Jahren dazu in der Lage sind.

Ab dann müssen die Eltern sich die Zustimmung des eigenen Nachwuchses unbedingt holen, bevor sie dessen Bild auf Instagram stellen. Achtung, bei einigen Kindern ist bereits mit zwölf Jahren so viel Verständnis über die Funktionsweise des Internets vorhanden, dass sie auch in diesem Alter schon entscheiden können.

Die Erziehungsberechtigten müssen den Nachwuchs ebenfalls über den Ort sowie die Art und Weise der Veröffentlichung in Kenntnis setzen. Gibt das Kind sein Okay für das Publizieren ausschließlich auf Facebook, können Eltern das Foto nicht auf Instagram teilen.

Expertentipps für Kinderfotos im Internet

Für unsere Profi-Tipps stellten sich die Experten von kizpix.de zur Verfügung. Sie beschäftigen sich im Rahmen ihrer Kindergartenfotos tagtäglich mit den Herausforderungen von KUG und DSGVO. Nachdem sie selbst die gesetzlichen Regelungen permanent einhalten, können sie auch den Eltern hilfreiche Ratschläge geben:

 

Tipp #1: Einwilligung nur bei Erkennbarkeit

Eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist nur dann notwendig, wenn die Personen auf dem Foto eindeutig identifizierbar sind. Das ist natürlich der Fall, wenn die Gesichter zu sehen sind. Aber auch andere Alleinstellungsmerkmal wie ein auffälliges Tattoo reichen aus.

In vielen Fälle ist es überhaupt nicht notwendig, das Kind komplett zu zeigen. Ein Schnappschuss aus der Vogelperspektive zeigt den Oberkopf des Nachwuchses sowie das wunderschöne Bild, das er gerade malt. Oftmals reicht ein solches Foto bereits aus, um Freunde und Verwandte zu erfreuen.

Bilder des Kindes von hinten oder oben sind oftmals eine gute Lösung, um garantiert keine Probleme mit Gesetzen oder dubiosen Internetnutzern zu bekommen.

Tipp #2: Bilder direkt mit Menschen teilen

Gibt es zuckersüße Schnappschüsse des Nachwuchses, bei denen sich Eltern wegen der Veröffentlichung unsicher sind? Dann können diese Fotos einfach nur direkt mit Oma und Geschwistern geteilt werden.

Erziehungsberechtigte sollten sich bei jedem Bild der Kinder überlegen, ob es wirklich die komplette Liste aller Follower oder die gesamte Freundesliste sehen muss. Ein halbnacktes Kind, das im Schlamm spielt, braucht der Vorgesetzte nicht unbedingt auf seinem Feed haben, oder?

Bei einem vernünftigen Umgang mit Kinderfotos im Internet ist Feingefühl notwendig. Vor jedem einzelnen Bild sollten sich die Erziehungsberechtigten Gedanken machen, ob die Veröffentlichung notwendig ist.

Tipp #3 Berücksichtigung der Kindermeinung

Eltern können auch jüngere Kinder fragen, ob sie Bilder mit den Großeltern und den Freunden teilen dürfen. Eine altersgerechte Erklärung des Internets und der Veröffentlichung kann die Medienkompetenz der Kleinen stärken. Kommt ein klares Nein zur Publikation der Bilder, dann ist dieses zu respektieren.

Wer seine Kids nicht fragen kann oder möchte, der versetzt sich am besten in den Nachwuchs hinein. Was wird der Sprössling wohl in ein paar Jahren über das Foto denken? Könnte das Kind aufgrund des Bildes in der Schule oder von Freunden gemobbt werden? Würde man selbst ein solches Foto von sich im Netz haben wollen?

Ein eisverschmiertes Kleinkind mit Grimasse mag für Lacher sorgen, aber wird der Nachwuchs es später mit 14, 15 oder 16 Jahren auch witzig finden? Was immer Groll, Häme oder Kriminelle anziehen könnte, sollte nicht veröffentlicht werden.

Tipp #4 Bilder vom Fotografen

Wer schöne und unverfängliche Bilder seiner Kinder ins Internet stellen möchte, der kann den Profi beauftragen. Fotografen erschaffen kleine Kunstwerke, für die sich Kinder auch später nicht schämen braucht. Damit allerdings die Schnappschüsse der Lichtbildner ins Internet gestellt werden können, braucht es wiederum deren Zustimmung.

 

Fazit: Süße lustige Fotos von unseren Kindern, zeigt, dass das Leben mit ihnen Spaß macht und der Alltag bunt, lustig und spannend, aber eben auch stressig und chaotisch sein kann.

Bevor wir aber das nächste Mal auf „Teilen“ klicken, sollten wir uns bewusst sein, dass sich der „digitale Fußabdruck“ unserer Kinder damit schon tief im Netz verankert. Und wir sollten uns immer fragen: Würde ich den Menschen, denen ich die Bilder zur Verfügung stelle, auch mein Kind anvertrauen?