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Neue EU-Güterrechtsverordnungen ein Meilenstein für das internationale Familienrecht

 

Heute sind internationale Paare, also Ehe- oder Lebenspartner mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten selbstverständlich. Im Jahr 2016 zählte die Europäische Kommission bereits ca. 16 Millionen internationale Paare in der EU. Tendenz steigend. Auch ein Wohnsitzwechsel in das Ausland, ob nun beruflich oder persönlich bedingt, gehören fast schon zum „Normalfall“. Was ist aber die Rechtslage, wenn die Eheleute bzw. die Lebenspartner Vermögen anschaffen? Wie Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie ist der Status? Wie kann man sich absichern als Paar und wo erhält man zuverlässige Rechtsberatung hierfür?

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Quelle: Bundesnotarkammer Berlin