Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht

Eltern verabschiedet. Zukünftig können Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für ihre Kinder erlangen, wenn dieses dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Biologische Väter konnten bisher nur dann ein Umgangsrecht erstreiten, wenn bereits eine Beziehung zu dem Kind bestand. Mütter besaßen faktisch ein Veto-Recht, wenn sie ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten. Künftig sollen Väter die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und eventuelle Gründe gegen ein väterliches Mitsorgerecht vorbringen. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht. Es bleibe aber dabei, so die Ministerin, dass die Mutter mit der Geburt zunächst die alleinige Sorge habe. Die Sorgerechtsreform ist die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der schon 2009 die bisherige Praxis in Deutschland verworfen hatte.